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Sicherheitspolizeigesetz

02.07.2024

Inneres und Recht

Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert das Sicherheitspolizeigesetz, indem er neue Regelungen zur elektronischen Kommunikation von Strafrechtsbehörden einführt und Befugnisse der Polizei bei Großveranstaltungen sowie zur verdeckten Identifikation von Fahrzeugen erweitert.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Sicherheitspolizeigesetz zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die elektronische Kommunikation: Sicherheitsbehörden können jetzt elektronisch mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollzugsbehörden kommunizieren. Der Innenminister wird dafür Verordnungen zu den technischen Details erlassen. Es gibt auch neue Regeln für Durchsuchungen bei Großveranstaltungen und gefährdeten Anlagen, wo die Polizei Personen, Kleidung, Fahrzeuge und Behälter durchsuchenn kann, wenn eine Gefahr für viele Menschen besteht. Weiterhin dürfen Sicherheitsbehörden verdeckt Bilder von Fahrzeugen aufnehmen und diese Daten für Fahndungen verwenden. Sollten dabei Personen erfasst werden, müssen diese unkenntlich gemacht werden, außer es handelt sich um einen Fahndungstreffer. Zuletzt wurde festgelegt, dass Sicherheitsbehörden Bild- und Tondaten zur Unterstützung bei der Koordination von Einsätzen in Echtzeit übermitteln können.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

02.07.2024

Abgeordneter Reinhold Einwallner (SPÖ) kritisiert die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, die er als überhastet und legistisch schlecht gemacht bezeichnet. Er lehnt die erweiterten Befugnisse der Polizei, insbesondere das anlasslose Kennzeichenscannen und die damit verbundene Überwachung, entschieden ab und kündigt an, dass die SPÖ das Gesetz nicht unterstützen wird.
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02.07.2024

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) verteidigt die Änderungen des Sicherheitspolizeigesetzes als notwendige Maßnahmen zur Unterstützung der Polizei, insbesondere bei der Kontrolle gestohlener Kfz-Kennzeichen, der präventiven Sicherheit bei terroristischen Bedrohungen und der Effizienz im elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften, wobei er die Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben betont.
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02.07.2024

Abgeordneter Christian Ries von der FPÖ argumentiert, dass das geänderte Sicherheitspolizeigesetz zu vage formuliert ist und dadurch unpräzise Regelungen zu Großveranstaltungen und Durchsuchungsanordnungen enthält, was zu rechtstaatlichen Unsicherheiten führen könne. Daher lehnt seine Partei die Vorlage ab.
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02.07.2024

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne) weist die Kritik an der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zurück und betont, dass die neuen Bestimmungen aufgrund präziser Überarbeitungen sowohl verfassungskonform als auch notwendig für die öffentliche Sicherheit sind, ohne die Grundrechte zu verletzen.
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02.07.2024

Abg. Dr. Nikolaus Scherak (NEOS) kritisiert die Verfassungsbruch-Zwischenfälle unter der Führung des Innenministers, insbesondere den wiederholten Versuch, verfassungswidrige Maßnahmen wie den Bundestrojaner und die unverhältnismäßige Kfz-Kennzeichenerfassung durchzusetzen, und appelliert an den Landwirtschaftsminister, sich für die Grundrechte und Verfassungsprinzipien einzusetzen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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