03.07.2024
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates fügt dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 neue Regeln hinzu, um die Digitalisierung zu fördern, darunter die elektronische Übermittlung von Bevollmächtigungen, erweiterte Nachweispflichten für Händler, die Einführung einer zentralen, nicht-gewinnorientierten Stelle für die Koordination und Abwicklung von Recycling-Prozessen sowie zusätzliche Berichtspflichten und Aufsichtsmöglichkeiten durch die zuständige Bundesministerin.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) geändert, um die Digitalisierung voranzutreiben und Abläufe zu verbessern. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Einführung einer zentralen Stelle (in Form einer GmbH), die für die Koordination der Abfallwirtschaft zuständig ist. Diese zentrale Stelle wird durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie überwacht. Sie muss 1% ihrer Einnahmen in Projekte zur Abfallvermeidung investieren und Verträge zur Entsorgung von Einweggetränkeverpackungen mit Gemeinden abschließen. Zusätzlich müssen verschiedene Meldungen und Berichte, wie etwa die Erfassung von Getränkeverpackungen und die Verwendung von Produzentenbeiträgen, elektronisch über ein Register eingereicht werden. Personenbezogene Daten in diesem Register werden bis zu sieben Jahre lang gespeichert. Diese Elektronisierung der Datenübermittlung soll die Abwicklung und Kontrolle der Abfallwirtschaft effizienter machen. Darüber hinaus wird klargestellt, dass Unternehmen bestimmte Kosten für den Transport und die Verwaltung von Verpackungsabfällen unentgeltlich übernehmen müssen. Ebenso wird betont, dass Umweltorganisationen, die sich an Verfahren beteiligen, keine neuen Einwände im Rechtsmittelverfahren vorbringen dürfen, wenn dies missbräuchlich ist. Dezidierte Fristen für die Einreichung neuer Beweise und Argumente im Zuge von Rechtsmittelverfahren werden ebenfalls eingeführt. Die Gesetzesänderungen erweitern zudem die Befugnisse der Behörden, abfallwirtschaftliche Daten elektronisch abzurufen und zu verarbeiten, um die Effizienz und Transparenz der Abfallwirtschaft zu erhöhen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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