07.07.2022
Kurz gesagt
Der Beschluss reorganisiert die österreichischen Ministerien, benennt das „Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft“ um und ordnet dem neuen Bundesministerium die Zuständigkeit für Bereiche wie Gewerbe, Industrie und wirtschaftliche Landesverteidigung zu, während das „Bundesministerium für Finanzen“ nun auch für Digitalisierung und Bergwesen zuständig ist.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bundesministeriengesetz 1986 und das ÖIAG-Gesetz 2000 zu ändern. Die wichtigsten Änderungen sind: 1. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft wird neu organisiert. Dabei fällt die Zuständigkeit für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus weg und wird durch die Zuständigkeit für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ersetzt. 2. Das neue Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft übernimmt diverse Aufgaben, darunter die Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie, der Preisregelung und Wettbewerbskontrolle, des Tourismus, der beruflichen Vertretungen im Handel und Gewerbe, sowie der wirtschaftlichen Landesverteidigung und der Baukoordination. 3. Der Zivildienst wird nun ins Bundesministerium für Finanzen überführt. Hinzu kommen die Angelegenheiten der staatseigenen Unternehmen und der Digitalisierung. 4. Im ÖIAG-Gesetz 2000 wird festgelegt, dass die Eigentümerrechte des Bundes in der Hauptversammlung, je nach betroffener Tagesordnung, entweder vom Bundesminister für Finanzen oder vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft ausgeübt werden. Diese Änderungen sollen die Zuständigkeiten klarer regeln und die Effizienz der Ministerien erhöhen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
12.07.2022
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