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Bundesgesetz vom 5. März 1952 über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten
05.07.2023
BildungInneres und RechtParlament und Demokratie
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Doktoratsstudierende, die die durchschnittliche Studiendauer aus triftigen Gründen wie Arbeit, Krankheit oder Kinderbetreuung überschreiten, trotzdem unter den Auspizien des Bundespräsidenten promovieren können.
Ausführlicher
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates betrifft die Änderung eines Gesetzes über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten. Die Änderung betrifft § 2 Abs. 1 lit. e) und definiert die Bedingungen, unter denen die Auszeichnung verliehen wird. Konkret geht es darum, dass Studierende, die die im Gesetz genannten Bedingungen erfüllen, die normale Studiendauer nicht überschreiten dürfen. Allerdings wird eine längere Studiendauer akzeptiert, wenn triftige Gründe wie berufliche Tätigkeit, finanzielle Schwierigkeiten, Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen vorliegen.
Diese Änderung stellt sicher, dass Studierende, die aus bestimmten legitimen Gründen länger für ihr Studium benötigen, nicht von der Ehrenauszeichnung ausgeschlossen werden. Dadurch wird mehr Flexibilität und Fairness in der Bewertung der Studienleistungen gewährleistet.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Der Abgeordnete Mag. Dr. Rudolf Taschner begrüßt die Erweiterung der Kriterien, unter denen Doktoratsstudierende trotz Überschreitung der durchschnittlichen Studiendauer aufgrund triftiger Gründe wie Schwangerschaft und Kinderbetreuung unter den Auspizien des Bundespräsidenten promovieren können. Er betont, dass dieses Gesetz die universitären Leistungen und die Verbindung des Staates zu seinen Hochschulen würdigt.
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl begrüßt die schnelle gemeinsame Lösung, die es ermöglicht, dass Doktoratsstudierende, die aus triftigen Gründen länger für ihr Studium brauchen, dennoch promovieren können. Sie hebt die Bedeutung dieser Regelung besonders für Frauen und berufstätige Studierende hervor und fordert weitere gemeinsame Lösungen in den Bereichen finanzielle Absicherung der Universitäten und Unterstützung für berufstätige Studierende.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger begrüßt den Beschluss des Nationalrates, Doktoratsstudierende trotz Überschreitung der Studiendauer aus triftigen Gründen unter den Auspizien des Bundespräsidenten promovieren zu lassen. Sie hebt dabei die Bedeutung und Verdienste der ersten sub-auspiciis-Promovendin Hildegard Goss-Mayr hervor und schlägt ihre Auszeichnung mit einem Goldenen Ehrenzeichen vor.
Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP) begrüßt den Beschluss des Nationalrats, dass Doktoratsstudierende, die aus triftigen Gründen die durchschnittliche Studiendauer überschreiten, dennoch unter den Auspizien des Bundespräsidenten promovieren können, und hebt dabei das Beispiel einer Studentin hervor, die trotz Vollzeitarbeit und Kinderbetreuung exzellente Leistungen erbracht hat. Sie betont, dass die erweiterten Richtlinien ein wichtiges Signal für die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie setzen.
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner betont die Wichtigkeit von Gerechtigkeit und Anerkennung hervorragender Leistungen durch das neue Gesetz für Doktoratsstudierende, kritisiert jedoch den aktuellen Entwicklungs- und Finanzierungsplan für Fachhochschulen, da er unzureichende Mittel bereitstellt und eine mangelnde Einbindung der Fachhochschulen sowie der relevanten Partner vorsieht.
Mag. Dr. Petra Oberrauner betont in ihrer Rede, dass die Gesetzesänderung zur Promovierung von Doktoratsstudierenden, die die durchschnittliche Studiendauer aus triftigen Gründen überschreiten, keine symbolische Geste, sondern ein wichtiger Schritt zur Chancengerechtigkeit und Geschlechtergerechtigkeit ist, indem sie insbesondere die Carearbeit von Frauen anerkennt und würdigt. Außerdem weist sie auf bestehenden Handlungsbedarf in Österreichs Forschungs- und Bildungslandschaft hin, insbesondere in Bezug auf Gendergerechtigkeit, Innovation und den Verbleib entwickelter Patente im Inland.
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