26.02.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, den Informationsaustausch zwischen Finanzstrafbehörden und Strafverfolgungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten zu verbessern, um Finanzvergehen effektiver zu verhindern, aufzudecken und zu untersuchen, indem sie die Richtlinie (EU) 2023/977 umsetzen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Finanzstrafgesetz und am Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz beschlossen. Eine wesentliche Änderung betrifft den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden innerhalb der Europäischen Union. Die Finanzstrafbehörden in Österreich sind nun ermächtigt, Informationen mit anderen EU-Mitgliedstaaten auszutauschen, um Finanzvergehen zu verhindern, aufzudecken oder zu untersuchen. Dieser Austausch muss jedoch erforderlich und verhältnismäßig sein. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Finanzstrafbehörden Informationen auch ohne vorheriges Ersuchen bereitstellen können, wenn sie glauben, dass diese Informationen für andere Mitgliedstaaten relevant sein könnten. Dabei müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um die Vertraulichkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Es gibt auch Regelungen, wann die Bereitstellung von Informationen abgelehnt werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Sicherheit von Personen gefährdet wäre oder wenn die angeforderten Informationen nicht notwendig oder unverhältnismäßig sind. Die ersuchende Behörde muss über eine Ablehnung informiert werden und kann gegebenenfalls um weitere Informationen gebeten werden, um das Ersuchen zu bearbeiten. Diese Änderungen treten mit dem Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und sollen den Informationsaustausch innerhalb der EU effizienter und sicherer gestalten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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