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E-Government-Gesetz

03.07.2024

Information und MedienInneres und Recht

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Bürger bei der Kommunikation mit öffentlichen Stellen eine Wahlfreiheit zwischen elektronischen und anderen Kommunikationsarten haben und öffentliche Stellen untereinander zur elektronischen Kommunikation verpflichtet sind. Zudem können Behörden nun Dokumente elektronisch speichern, was als Original gilt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat einige Änderungen am E-Government-Gesetz beschlossen, die den Umgang von Bürgerinnen und Bürgern mit Behörden betreffen. Neu ist vor allem, dass neben der elektronischen Kommunikation immer auch eine andere Kommunikationsmöglichkeit zur Verfügung stehen muss. Bürger dürfen nicht benachteiligt werden, egal welche Art der Kommunikation sie wählen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass verschiedene Stellen des öffentlichen Bereichs künftig untereinander elektronisch kommunizieren müssen, außer es ist nicht möglich. 

Zudem wird es künftig einfacher sein, seine Identität nachzuweisen. Ein vereinfachter Nachweis mit Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Lichtbild könnte in einigen Fällen genauso gültig sein wie ein amtlicher Lichtbildausweis. Neu eingeführt wird auch die Möglichkeit des "Ersetzenden Scannens", bei dem Unterlagen elektronisch gespeichert werden können, und diese elektronischen Dokumente dann wie Originale gelten.

Öffentliche Stellen müssen bis spätestens Ende 2025 technisch in der Lage sein, elektronisch zu kommunizieren, und bis Anfang 2025 müssen Gerichte und Verwaltungsbehörden in der Lage sein, den vereinfachten Identitätsnachweis zu prüfen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

04.07.2024

Mag. Gerald Loacker (NEOS) kritisiert das neue E-Government-Gesetz als rückschrittlich, da es durch die Verpflichtung zur papierbasierten Kommunikation eine konsequente Digitalisierung behindert und somit Österreichs Position in der EU-Digitalisierungsrangliste verschlechtert. Er plädiert dafür, dass nicht alle Verwaltungsprozesse zwangsläufig auch in Papierform angeboten werden müssen.
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04.07.2024

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer betont die Wichtigkeit der Wahlfreiheit zwischen digitaler und analoger Kommunikation für Bürger bei Amtswegen und hebt hervor, dass die Gesetzesnovelle sicherstellt, dass digitale und analoge Ausweise gleichgestellt sind, während die elektronische Kommunikation zwischen öffentlichen Stellen gefördert wird. Sie sieht darin einen pragmatischen und zukunftsweisenden Ansatz zur Digitalisierung der Verwaltung.
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04.07.2024

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ) unterstützt die Wahlfreiheit zwischen elektronischer und analoger Kommunikation mit öffentlichen Stellen, kritisiert jedoch, dass diese Wahlfreiheit bei Förderanträgen derzeit nicht besteht, was insbesondere ältere Menschen benachteiligt. Sie fordert, dass auch bei Förderanträgen die Möglichkeit bestehen muss, diese analogen einzureichen, um dem Gleichheitsgrundsatz zu entsprechen.
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04.07.2024

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek begrüßt die Entscheidung des Nationalrats, dass Bürger eine Wahlfreiheit zwischen elektronischen und analogen Kommunikationswegen mit öffentlichen Stellen haben und dass die elektronische Kommunikation zwischen Behörden ausgebaut wird, betont jedoch die Notwendigkeit weiterer Harmonisierung der elektronischen Standards zwischen den Behörden.
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04.07.2024

Staatssekretärin Claudia Plakolm erläuterte, dass die Novelle zur E-Government-Gesetzgebung die rechtlichen Grundlagen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung schafft, wobei Bürger zwischen elektronischer und herkömmlicher Kommunikation wählen können. Zusätzlich werden elektronische Ausweise den physischen gleichgestellt und elektronische Dokumente als Originale anerkannt.
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04.07.2024

Abgeordneter Süleyman Zorba betont die Bedeutung der Digitalisierung in der Verwaltung und hebt hervor, dass die neue Gesetzesvorlage die elektronische Kommunikation zwischen Behörden verplichtet, gescannte Dokumente als Originale anerkennt und den E-ID als gleichwertigen Ausweis zum analogen Ausweis einführt, wobei die Wahlfreiheit zwischen digitalen und analogen Kommunikationsformen erhalten bleibt. Er verweist zudem auf Unterstützungsmaßnahmen für Bürger und Bildungsinitiativen zur digitalen Grundbildung in Schulen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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