04.07.2024
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz beschlossen, das bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen verpflichtet, Berichte zu ihren Ertragsteuern öffentlich zugänglich zu machen, um Steuertransparenz gemäß EU-Vorgaben sicherzustellen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz beschlossen, das Unternehmen verpflichtet, detaillierte Berichte über ihre Ertragsteuern offenzulegen, wenn ihre jährlichen Umsatzerlöse in zwei aufeinander folgenden Jahren 750 Millionen Euro übersteigen und sie international tätig sind. Diese Berichte müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingereicht werden. Unternehmen, die keine Tochtergesellschaften oder Niederlassungen haben, sind von dieser Pflicht ausgenommen. Für Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen gelten ähnliche Berichtspflichten, wenn bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden. Die Berichte müssen detaillierte Informationen zur wirtschaftlichen Lage, Steuerzahlungen und Geschäftstätigkeiten enthalten und in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Einträge und Berichte werden im Firmenbuch öffentlich zugänglich gemacht. Das Gesetz sieht Strafmaßnahmen für Unternehmen und deren Vertreter vor, die ihren Berichtspflichten nicht oder unvollständig nachkommen. Die Höhe der Strafen richtet sich nach der Größe des Unternehmens und kann bis zu 100.000 Euro betragen. Es gibt auch Maßnahmen zur Sicherstellung der fristgerechten und vollständigen Einreichung der Berichte durch die Behörden. Das Gesetz tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft und ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen. Es betrifft hauptsächlich große Unternehmen und Unternehmensgruppen, die international tätig sind und ermöglicht eine bessere Transparenz ihrer Steuerpraktiken.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
05.07.2024
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