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Strafprozeßordnung 1975

04.07.2024

Inneres und Recht

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass der Staat Beschuldigten und Angeklagten bei Einstellung von Ermittlungsverfahren oder Freispruch künftig unter bestimmten Bedingungen einen Kostenzuschuss zu ihrer Verteidigung leisten muss, wobei der Höchstbetrag in normalen Fällen bei 6.000 Euro und in besonders komplexen Verfahren höher liegt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, die Strafprozessordnung von 1975 zu ändern. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung eines Beitrags zu den Kosten der Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Wenn ein Ermittlungsverfahren ohne Anklage abgeschlossen wird, kann der Beschuldigte beim Bund einen Antrag stellen, um einen Teil der Verteidigungskosten erstattet zu bekommen. Dieser Betrag kann maximal 6.000 Euro betragen, in besonders umfangreichen oder komplexen Verfahren aber auch höher ausfallen. Es gibt jedoch Fälle, in denen kein Anspruch auf Kostenersatz besteht, beispielsweise wenn der Beschuldigte den Verdacht vorsätzlich herbeigeführt hat.

Zusätzlich wurde klargestellt, dass Angeklagte, die in einem Strafverfahren freigesprochen werden oder deren Verfahren eingestellt wird, ebenfalls einen Antrag auf Erstattung der Verteidigungskosten stellen können. Die Beträge unterscheiden sich je nach Gericht und Verfahrenstyp und können bis zu 30.000 Euro betragen. Auch hier kann der Betrag unter bestimmten Bedingungen erhöht werden.

Diese Änderungen treten am 1. August 2024 in Kraft und gelten für Verfahren, die ab dem 1. Januar 2024 abgeschlossen werden. Wer bereits vor diesen Änderungen eine solche Kostenhilfe erhalten hat, kann unter bestimmten Umständen einen neuen Antrag stellen, der nach den neuen Regeln beurteilt wird.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

05.07.2024

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) betonte, dass die Erhöhung des Verteidigungskostenersatzes bei eingestellten Verfahren und Freisprüchen eine wichtige Maßnahme ist, um sicherzustellen, dass Beschuldigte in Strafverfahren eine qualitätsvolle Verteidigung erhalten können, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben. Sie hob hervor, dass die neuen Höchstbeträge je nach Komplexität des Verfahrens abgestuft sind und somit in den meisten Fällen den tatsächlichen Verteidigungskosten entsprechen.
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05.07.2024

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim betont, dass die geplante Kostenerstattung bei Freispruch oder Einstellung von Ermittlungsverfahren die Belastung unschuldig Angeklagter mindern und die Qualität der Justiz verbessern werde. Gleichzeitig fordert sie zusätzliche Ressourcen, insbesondere mehr Richterstellen und angemessene Honorare für Dolmetscher und Sachverständige, um einen gerechten Zugang zum Recht sicherzustellen.
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05.07.2024

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ) betont, dass die Erhöhung des Verteidigerkostenbeitrags und die Einführung eines Kostenzuschusses bei der Einstellung von Ermittlungsverfahren ein bedeutender Fortschritt in der österreichischen Justiz sind. Er fordert zudem eine Verkürzung der Verfahrensdauern, vor allem bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, um die Effizienz und Akzeptanz der Justiz zu erhöhen.
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05.07.2024

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP) erklärt, dass der österreichische Nationalrat beschlossen hat, den staatlichen Kostenzuschuss für Verteidigungskosten von Beschuldigten und Angeklagten bei eingestellten Verfahren oder Freisprüchen erheblich zu erhöhen, um finanzielle Ungleichheiten zu beseitigen, und betont, dass diese Änderungen rückwirkend zum Jahresende gelten. Sie freut sich über die Umsetzung eines weiteren Punktes des Regierungsprogrammes und deutet auf weitere bevorstehende Reformen im Strafprozessrecht hin.
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05.07.2024

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M., betont die Wichtigkeit der Erhöhung des Verteidigerkostenersatzes und erläutert, dass dies dazu beiträgt, die finanzielle Belastung unschuldig Angeklagter zu mindern, wobei je nach Verfahrenskomplexität unterschiedliche Höchstbeträge festgelegt wurden. Sie dankt dem Koalitionspartner und dem Finanzminister für die Bereitstellung der nötigen Mittel und sieht die Neuregelung als erheblichen Fortschritt für den Rechtsstaat.
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05.07.2024

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak hebt hervor, dass es im Sinne des Rechtsstaats ist, zu Unrecht Beschuldigten und Freigesprochenen die Verteidigungskosten zu ersetzen, auch wenn der festgelegte Höchstbetrag in manchen komplexen Verfahren nicht ausreicht; er lobt den aktuellen Gesetzesbeschluss als bedeutenden Fortschritt.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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