04.07.2024
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Wohnungseigentümer ab dem 1. September 2024 steckerfertige Photovoltaikanlagen auf Balkonen oder Terrassen installieren dürfen, um ihre Wohnungen mit Solarstrom zu versorgen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Wohnungseigentumsgesetz 2002 beschlossen, die das Installieren von Photovoltaikanlagen betreffen. Diese Änderungen treten am 1. September 2024 in Kraft. Erstens dürfen Wohnungseigentümer nun auch Photovoltaikanlagen am Balkon oder an der Terrasse anbringen, um ihre Wohnung mit Strom zu versorgen. Zweitens wird klargestellt, dass kleinere Photovoltaikanlagen, die einfach ans Stromnetz angeschlossen werden können, ebenfalls auf Balkonen oder Terrassen installiert werden dürfen, ohne dass dafür eine spezielle Genehmigung notwendig ist.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
05.07.2024
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