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Arbeitsverfassungsgesetz und Post-Betriebsverfassungsgesetz

10.12.2020

Arbeit

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Lehrlinge in Österreich künftig "Lehrlingseinkommen" statt "Lehrlingsentschädigung" erhalten und alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, an Betriebsversammlungen und Wahlen im Betrieb teilnehmen dürfen.

Ausführlicher

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert das Arbeitsverfassungsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Begriffe: Die bisherige Bezeichnung „Lehrlingsentschädigung“ wird in „Lehrlingseinkommen“ umbenannt. Diese Änderung hat Einfluss auf mehrere Paragraphen des Arbeitsverfassungsgesetzes. Weitere relevante Änderungen betreffen das Wahlrecht von Arbeitnehmern: In Betriebsversammlungen sind alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren wahlberechtigt, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, sofern sie am Tag der Betriebsversammlung im Betrieb beschäftigt sind. Diese Regelung gilt sowohl für das Arbeitsverfassungsgesetz als auch für das Post-Betriebsverfassungsgesetz und tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.12.2020

Mag. (FH) Christine Aschbacher betont, dass die neuen Regelungen zur Teilnahme junger Arbeitnehmer ab 16 Jahren an Betriebsversammlungen und -wahlen sowie die Umbenennung der "Lehrlingsentschädigung" in "Lehrlingseinkommen" dazu beitragen sollen, die Partizipation und Eigenverantwortung der Jugendlichen in der Arbeitswelt zu stärken. Sie unterstreicht außerdem die Bedeutung der Förderung von Mädchen in technischen Berufen und die Unterstützung der Lehrlinge als zukünftige Fachkräfte.
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15.12.2020

Abgeordnete Marlies Steiner-Wieser (FPÖ) begrüßt die Gesetzesänderung, die das aktive Wahlalter bei Betriebsratswahlen auf 16 Jahre senkt, und betont, dass junge Menschen so die Vertrauensperson am Arbeitsplatz wählen können, wie sie es auch bei politischen Wahlen tun dürfen. Sie sieht die Änderung als wichtigen Beitrag zur demokratischen Mitbestimmung.
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15.12.2020

MMag. Elisabeth Kittl betont in ihrer Rede die Bedeutung der Änderung von „Lehrlingsentschädigung“ zu „Lehrlingseinkommen“ als Anerkennung und Aufwertung der Lehrlingsausbildung und unterstützt die Herabsetzung des Wahlrechtsalters auf 16 Jahre als Maßnahme zur Förderung von Verantwortung und Mitbestimmung bei Jugendlichen.
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15.12.2020

Abgeordnete Elisabeth Wolff, BA betont in ihrer Rede die Bedeutung der Lehrlinge in der Gesellschaft und begrüßt die Gesetzesänderung, die den Begriff "Lehrlingsentschädigung" in "Lehrlingseinkommen" umwandelt und das Wahlrecht bei Betriebsratswahlen auf 16 Jahre heruntersetzt, da sie den Lehrlingen mehr Wertschätzung und Mitsprache im Arbeitsumfeld ermöglicht.
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15.12.2020

Abgeordnete Korinna Schumann dankt verschiedenen Berufsgruppen und Arbeitslosen für ihre Beiträge und fordert die Regierung auf, die Regelungen für die Betreuungstage nach den Feiertagen zu klären. Sie begrüßt die Herabsetzung des Wahlalters für Lehrlinge bei Betriebsratswahlen auf 16 Jahre, fordert jedoch, diese Reform auf 15 Jahre auszudehnen und sich stärker für die Ausbildung und Beschäftigung von Jugendlichen in der Corona-Krise einzusetzen.
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10.12.2020

Abgeordneter Maximilian Köllner begrüßt die Senkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen auf 16 Jahre, kritisiert jedoch die weiterhin ausgeschlossenen 15-jährigen Lehrlinge. Zudem plädiert er für eine bessere Bezahlung der Lehrlinge und die Stärkung der Jugendvertrauensräte sowie für erweiterte Bildungsfreistellungen zur Förderung der Mitbestimmung von Jugendlichen.
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10.12.2020

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ) unterstützt die Senkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen von 18 auf 16 Jahre, wodurch jungen Arbeitnehmern und Lehrlingen mehr Mitbestimmung im Betrieb ermöglicht wird. Sie lobt, dass ein entsprechender Vorschlag der ÖVP aus dem Jahr 2008 damit endlich umgesetzt wird.
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10.12.2020

Abgeordneter Süleyman Zorba betont, dass die Umbenennung von "Lehrlingsentschädigung" in "Lehrlingseinkommen" eine stärkere Wertschätzung der Leistung von Lehrlingen ausdrückt und begrüßt die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte auf alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, als Schritt zu mehr Integration und Gleichberechtigung.
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10.12.2020

In der Rede betont die Abgeordnete Claudia Plakolm die Wichtigkeit der beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der Rechte und Wertschätzung von Lehrlingen, darunter die Umbenennung von "Lehrlingsentschädigung" in "Lehrlingseinkommen" und die Senkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen auf 16 Jahre. Sie appelliert zudem an die Bevölkerung, sich in der Coronakrise testen zu lassen, um zur Wiederherstellung der Normalität beizutragen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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