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Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz
23.03.2021
ArbeitInneres und RechtParlament und DemokratieWirtschaft
Kurz gesagt Der Nationalrat hat beschlossen, die Einkommenskategorien für Transparenzangaben zu ändern und dem Unvereinbarkeitsausschuss das Recht zu geben, zusätzliche Informationen über die beruflichen und finanziellen Verhältnisse von Politikern anzufordern.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz beschlossen, das das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz ändert. Wichtige Änderungen betreffen die Meldepflichten und finanziellen Angaben von hohen politischen Funktionären.
Erstens gibt es eine Anpassung in den Einkommenskategorien, die Spitzenpolitiker und andere öffentliche Funktionäre angeben müssen. Die neuen Kategorien sind: von 1 bis 1.150 Euro, von 1.151 bis 4.000 Euro, von 4.001 bis 8.000 Euro, von 8.001 bis 12.000 Euro und über 12.000 Euro. Das ermöglicht eine genauere und klarere Übersicht über deren finanzielle Situation.
Zweitens kann der Unvereinbarkeitsausschuss jetzt Mitglieder der Regierung sowie Abgeordnete auffordern, zusätzliche Informationen über ihre berufliche Tätigkeit, Eigentum oder Unternehmensanteile vorzulegen. Diese Anfrage erfolgt, wenn eine Meldepflicht besteht, und der Ausschuss setzt dafür eine angemessene Frist.
Die neuen Regeln zu den Einkommenskategorien treten am 1. Juli 2021 in Kraft, während andere Änderungen ab dem Tag nach der offiziellen Veröffentlichung des Gesetzes gelten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, lobt die Allparteienanträge zur Korruptionsbekämpfung und Transparenz in der Politik als wichtige Schritte, besonders die Neuerung, dass Bürger nun auch bei Initiativanträgen bis zur Beschlussfassung online Stellungnahmen abgeben können. Er bedankt sich für die breite Unterstützung und sieht darin eine Aufwertung des Gesetzgebungsprozesses.
Der Abgeordnete Mag. Felix Eypeltauer von den NEOS äußerte sich kritisch zu den neuen Beschlüssen des Nationalrats und bezeichnete sie als Minimalkompromiss. Er betonte, dass die NEOS weitergehende Maßnahmen bevorzugt hätten, insbesondere bezüglich der Fristen für Begutachtungsverfahren und der Transparenz bei Einkommenskategorien und Einkommensquellen der Abgeordneten.
Abgeordnete Nurten Yılmaz kritisiert die Regierung, insbesondere Finanzminister Blümel, dafür, dass er trotz einer gerichtlichen Anordnung keine relevanten E-Mails und Dateien an den Untersuchungsausschuss geliefert hat, und stellt sarkastisch die Notwendigkeit einer weiteren Gesetzesänderung in den Raum, um Regierungsmitglieder zur Gesetzestreue zu zwingen.
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl begrüßt die drei Gesetzesinitiativen zur Transparenz und Korruptionsbekämpfung und fordert zusätzlich die Einrichtung eines Corona-Untersuchungsausschusses, um mögliche Missstände bei Auftrags- und Inseratenvergaben genauer zu beleuchten.
Dr. Harald Troch, Abgeordneter der SPÖ, betont die Bedeutung von Transparenz und sauberem Arbeiten der Staatsgewalten und begrüßt die Änderungen des Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes als wichtigen Schritt im Kampf gegen Korruption, auch im Sinne der Empfehlungen von Greco. Er wünscht sich zudem eine nähere Untersuchung der Regierungsmitglieder und weist auf fragwürdige Praktiken wie die Inseratenvergabe hin.
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP) betont in ihrer Rede die einstimmige Unterstützung der drei Gesetzesanträge, die Anpassungen beim Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, die gesetzliche Verankerung der Begutachtung aller Gesetzesinitiativen sowie die Gebührenbefreiung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse in bestimmten Gerichtsverfahren umfassen. Sie hebt die Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung und die Umsetzung von Empfehlungen der Greco-Kommission gegen Korruption hervor.
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