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Apothekerkammergesetz 2001 und Gehaltskassengesetz 2002

16.06.2021

Gesundheit und Ernährung

Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrats sieht die Einführung einer Schlichtungskommission zur Regelung arbeitsrechtlicher Fragen im Apothekerberuf vor und erlaubt virtuelle Teilnahme an Sitzungen, während das Gehaltskassengesetz Lehrtätigkeiten in pharmazeutischen Fächern als anrechnungsfähige Dienstzeit anerkennt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetz 2002 zu ändern. Wichtige Änderungen umfassen die Einrichtung einer Schlichtungskommission im Apothekerkammergesetz, die aus vier Mitgliedern besteht und bei Disziplinarvergehen unterstützen soll. Ferner können Abteilungsversammlungen und Ausschusssitzungen jetzt auch virtuell abgehalten werden. Im Gehaltskassengesetz wird Zeiten einer Lehrtätigkeit im pharmazeutischen Bereich für bis zu fünf Jahre auf die Berufserfahrung von Apothekern angerechnet. Zudem können Besprechungen zwischen Dienstgebern und Arbeitnehmern ebenfalls virtuell stattfinden.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

23.06.2021

Die Abgeordnete Johanna Miesenberger betont die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen ärztlichen Ausbildung und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit aller Stakeholder, um einheitliche Standards und eine optimale Patientenversorgung sicherzustellen. Sie erläutert die Gesetzesänderungen bezüglich der Verlagerung administrativer Aufgaben im Ärztegesetz und die Einführung einer Schlichtungskommission im Apothekerberuf.
formalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

23.06.2021

Der Abgeordnete Ingo Appé begrüßt die Verlagerung von Verwaltungsaufgaben im Ärztegesetz 1998 auf die Länder, da dies mehr Transparenz in die Qualitätssicherung von Arztpraxen bringt, und betont, dass die Ärztekammer unzufrieden, die Apothekerkammer hingegen erfreut ist.
ruhigpräzisekonstruktiv

23.06.2021

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser begrüßt die Novellen zum Ärztegesetz und Apothekerkammergesetz, da sie eine zufriedenstellende Lösung zwischen den Ländern, der Ärztekammer und den Sozialversicherungen darstellen und unterstützt die Zustimmung ihrer Fraktion.
ruhigformalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

23.06.2021

Dr. Wolfgang Mückstein, Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, erläutert, dass Verhandlungen zur Neuordnung der Kompetenzen im ärztlichen Bereich abgeschlossen sind, wobei wesentliche Verwaltungsaufgaben von der Ärztekammer auf die Länder übertragen wurden, und die Qualitätssicherung bei Unstimmigkeiten bis Ende 2023 vom Gesundheitsministerium übernommen wird.
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23.06.2021

Der Abgeordnete Marco Schreuder betont in seiner Rede die Bedeutung der beschlossenen Maßnahmen: Er lobt die Schlichtungskommission und virtuellen Sitzungen für Apotheker sowie die Übertragung wesentlicher Verwaltungsaufgaben der ärztlichen Ausbildung und Datenverarbeitung von der Ärztekammer auf die Bundesländer, während weiterhin einheitliche Standards unter Aufsicht des Gesundheitsministeriums sichergestellt werden sollen.
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16.06.2021

Abgeordneter Michael Seemayer äußert, dass seine Partei den Änderungen im Apothekerkammergesetz zustimmen werde, da diese sinnvoll und praktikabel sind, während sie den Änderungen im Ärztegesetz aufgrund einer noch ausstehenden Einigung der Österreichischen Ärztekammer mit den Bundesländern nicht zustimmen können.
ruhigpräzisehöflichkonstruktiv

16.06.2021

Der Abgeordnete Ralph Schallmeiner (Grüne) begrüßt die Anpassungen der Strukturen und Regelungen bei der Apothekerkammer und Ärztekammer, betont die Notwendigkeit einheitlicher Standards in der medizinischen Ausbildung und Qualitätssicherung in Österreich und warnt vor einer Zersplitterung durch Föderalismus im Gesundheitswesen. Zudem bringt er einen Abänderungsantrag zur sogenannten Ärzteliste ein, die die ordnungsgemäße Ausübung des Arztberufs sichern soll.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

16.06.2021

Dr. Wolfgang Mückstein erläutert, dass wesentliche Änderungen im Ärztegesetz, die sich auf die Arbeitszeiten, die Verlagerung der Ausbildungszuständigkeiten auf die Landesregierungen und die zukünftige Qualitätssicherung im ärztlichen Bereich beziehen, beschlossen wurden, und bedankt sich bei den Koalitionspartnern und den Ländern für ihre Unterstützung.
ruhigüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

16.06.2021

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak äußerte sich zur Novelle des Ärztegesetzes, kritisierte die kurzfristigen Änderungen daran und bat um Unterstützung für Änderungen im Apothekerkammer- und Gehaltskassengesetz, insbesondere zur Anrechnung von Dienstzeiten für Heerespharmazeuten.
höflich

16.06.2021

Abgeordnete Gabriela Schwarz betont die Bedeutung der gemeinsamen Entscheidung zwischen der Österreichischen Ärztekammer, den Bundesländern und dem Ministerium zur Sicherung der besten Qualität für die Patientinnen und Patienten in Österreich. Sie lobt den kooperativen Prozess und ruft zur weiteren Unterstützung für die Maßnahmen des Ärztegesetzes auf, um die Qualitätssicherung zu gewährleisten.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

16.06.2021

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP) hebt die bedeutende Rolle der Apotheken, insbesondere beim Testen zur Pandemiebekämpfung, hervor, lobt ihre Services und Kooperation im Gesundheitswesen, und betont die redaktionelle Natur der Änderungen im Apothekerkammergesetz. Schließlich bringt er einen Abänderungsantrag ein, der sich auf eine redaktionelle Anpassung in einem Gesetzesantrag bezieht.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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