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fasst Beschlüsse und Reden aus dem Nationalrat einfach zusammen und liefert kompakte Analysen zu
Sprachmustern und Argumenten der Parteien. Ergebnisse aus der Politik werden damit für alle
leichter zugänglich und transparent.
Kurz gesagt Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, die Fristen und Regelungen einiger COVID-19-bezogener Gesetze bis Mitte 2022 zu verlängern, darunter Fristen für bestimmte rechtliche Dokumente und Prozesse, die Rechtsanwaltsordnung sowie das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter.
Ausführlicher
Der Nationalrat in Österreich hat beschlossen, mehrere Gesetze im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu ändern und einige Fristen zu verlängern. Die wichtigsten Punkte sind:
Einige Fristen im 1. und 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz sowie im Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetz werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Dies betrifft vor allem Verfahrensfristen und bestimmte Regelungen im Gesellschaftsrecht, die wegen der Pandemie angepasst wurden.
Auch in der Rechtsanwaltsordnung und im Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter werden einige Fristen bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Dies betrifft unter anderem die Meldepflichten und Disziplinarverfahren.
Im Zivilrechts-Mediations-Gesetz wird eine Klarstellung bezüglich eines speziellen Absatzes vorgenommen. Darüber hinaus wird im Zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetz eine Frist, die ursprünglich bis Ende 2021 galt, um zwei Jahre bis Ende 2023 verlängert.
Diese Änderungen sollen helfen, die Auswirkungen der Pandemie besser zu bewältigen und sicherzustellen, dass rechtliche und gesellschaftliche Regelungen weiterhin praktikabel bleiben.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Der Abgeordnete Dr. Johannes Hübner erklärt, dass es bei den Tagesordnungspunkten um Fristverlängerungen für COVID-19-bedingte Sonderregelungen geht und kündigt an, dass die FPÖ diese Verlängerungen ablehnt, da sie die Maßnahmen generell als schädlich und verunsichernd betrachtet.
Marco Schreuder von den Grünen erklärt, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Verlängerung der COVID-19-bedingten Sonderregelungen nicht dazu dienen, Menschen einzuschränken, sondern essentielle Funktionen in der Justiz und verschiedenen Gremien bis Mitte 2022 aufrechtzuerhalten und zu ermöglichen.
Mag. Dr. Doris Berger-Grabner betont, dass die Verlängerung bestimmter Fristen aufgrund der Pandemie notwendig ist, um die Funktionsfähigkeit von Organisationen durch technische Mittel wie Videokonferenzen sicherzustellen und hofft auf breite Zustimmung zu diesem Beschluss.
Der Abgeordnete Stefan Schennach unterstützt die Verlängerung der Fristen und Regelungen einiger COVID-19-bezogener Gesetze bis Mitte 2022, da er diese Maßnahmen angesichts der aktuellen Gesundheitslage für notwendig und sinnvoll erachtet. Er kritisiert die Opposition für deren mangelnde soziale Sensibilität bei bestimmten Beschlüssen.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker spricht sich für die Verlängerung bestimmter pandemiebedingter Fristen aus, um die Funktionsfähigkeit verschiedener Organisationen durch technische Möglichkeiten wie Videokonferenzen zu sichern, und verteidigt die Selbstverwaltung der Kammern, während er Kritik von einem Kollegen zurückweist.
Der Abgeordnete Mag. Christian Ragger erklärt, dass es eine breite Mehrheit zur Verlängerung der Coronaregelungen gibt und äußert Bedenken hinsichtlich der Durchführung von Hauptversammlungen über Videoeinschaltungen. Zudem kritisiert er die Suspendierung von Ärzten, die ihre Meinungsfreiheit ausübten, und warnt vor dem Zustand einer möglichen totalitären Entwicklung in Österreich.
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ) argumentiert, dass die temporäre Regelung zur Abschaffung der Gerichtsgebühren für die Beantragung von Unterhaltsvorschuss in das Dauerrecht übernommen werden sollte, um betroffene Eltern, vor allem Frauen, langfristig zu entlasten. Sie bringt dazu einen Abänderungsantrag ein.
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