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Parteiengesetz 2012, Presseförderungsgesetz 2004, Publizistikförderungsgesetz 1984 und ORF-Gesetz
15.12.2021
Information und MedienInneres und RechtParlament und Demokratie
Kurz gesagt Der Nationalrat hat beschlossen, in mehreren Gesetzen das Datum für bestimmte Regelungen vom 31. Dezember 2021 auf den 30. Juni 2022 zu verschieben, was Auswirkungen auf die Finanzierung politischer Parteien, Presseförderung, politische Bildungsarbeit und den ORF hat.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, vier Gesetze zu ändern. Erstens wird im Parteiengesetz 2012 das Datum für bestimmte finanzielle Regelungen der Parteien vom 31. Dezember 2021 auf den 30. Juni 2022 verschoben. Zweitens betrifft eine ähnliche Änderung das Presseförderungsgesetz 2004, wo ebenfalls das Datum vom 31. Dezember 2021 auf den 30. Juni 2022 geändert wurde, was die finanzielle Förderung der Presse betrifft. Drittens wird im Publizistikförderungsgesetz 1984 das Datum für die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik ebenfalls auf den neuen Termin, den 30. Juni 2022, verschoben. Schließlich erfährt das ORF-Gesetz eine ähnliche Änderung, bei der das relevante Datum auch hier auf den 30. Juni 2022 geändert wurde, was Auswirkungen auf die finanzielle Regelung für den Österreichischen Rundfunk hat. Diese Änderungen verschieben also alle die Fristen bestimmter finanzieller Regelungen und Unterstützungsleistungen um sechs Monate nach hinten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Der Abgeordnete Dr. Johannes Hübner erklärt, dass es bei den Tagesordnungspunkten um Fristverlängerungen für COVID-19-bedingte Sonderregelungen geht und kündigt an, dass die FPÖ diese Verlängerungen ablehnt, da sie die Maßnahmen generell als schädlich und verunsichernd betrachtet.
Marco Schreuder von den Grünen erklärt, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Verlängerung der COVID-19-bedingten Sonderregelungen nicht dazu dienen, Menschen einzuschränken, sondern essentielle Funktionen in der Justiz und verschiedenen Gremien bis Mitte 2022 aufrechtzuerhalten und zu ermöglichen.
Mag. Dr. Doris Berger-Grabner betont, dass die Verlängerung bestimmter Fristen aufgrund der Pandemie notwendig ist, um die Funktionsfähigkeit von Organisationen durch technische Mittel wie Videokonferenzen sicherzustellen und hofft auf breite Zustimmung zu diesem Beschluss.
Der Abgeordnete Stefan Schennach unterstützt die Verlängerung der Fristen und Regelungen einiger COVID-19-bezogener Gesetze bis Mitte 2022, da er diese Maßnahmen angesichts der aktuellen Gesundheitslage für notwendig und sinnvoll erachtet. Er kritisiert die Opposition für deren mangelnde soziale Sensibilität bei bestimmten Beschlüssen.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker spricht sich für die Verlängerung bestimmter pandemiebedingter Fristen aus, um die Funktionsfähigkeit verschiedener Organisationen durch technische Möglichkeiten wie Videokonferenzen zu sichern, und verteidigt die Selbstverwaltung der Kammern, während er Kritik von einem Kollegen zurückweist.
Der Abgeordnete Mag. Christian Ragger erklärt, dass es eine breite Mehrheit zur Verlängerung der Coronaregelungen gibt und äußert Bedenken hinsichtlich der Durchführung von Hauptversammlungen über Videoeinschaltungen. Zudem kritisiert er die Suspendierung von Ärzten, die ihre Meinungsfreiheit ausübten, und warnt vor dem Zustand einer möglichen totalitären Entwicklung in Österreich.
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ) argumentiert, dass die temporäre Regelung zur Abschaffung der Gerichtsgebühren für die Beantragung von Unterhaltsvorschuss in das Dauerrecht übernommen werden sollte, um betroffene Eltern, vor allem Frauen, langfristig zu entlasten. Sie bringt dazu einen Abänderungsantrag ein.
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