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Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
06.07.2022
Budget und Finanzen
Kurz gesagt Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ergänzt das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 um Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Finanzinstrumente und Dienstleistungen künftig auch Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen und diese transparent beschreiben.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert. Die wichtigsten Punkte des Beschlusses sind:
1. Nachhaltigkeitsfaktoren werden klar definiert und müssen bei der Entwicklung und Bewertung von Finanzinstrumenten berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass die Ersteller von Finanzprodukten sicherstellen müssen, dass ihre Produkte den Bedürfnissen und Zielen der Kunden entsprechen, insbesondere in Bezug auf nachhaltige Investitionen.
2. Die Entwickler müssen die Eignung ihrer Finanzinstrumente für den bestimmten Zielmarkt regelmäßig überprüfen. Sie müssen sicherstellen, dass diese Instrumente weiterhin den Bedürfnissen und Zielen der Kunden entsprechen, auch wenn sich Marktbedingungen ändern oder neue Informationen verfügbar werden.
3. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Produktüberwachungsverfahren so zu gestalten, dass die Interessen der Kunden gewahrt bleiben, und dabei sicherzustellen, dass kommerzielle oder finanzielle Drucksituationen die Kundeninteressen nicht beeinträchtigen. Dies schließt ein, dass nachhaltigkeitsbezogene Ziele bei der Produktentwicklung und -empfehlung berücksichtigt werden.
4. Die Änderungen treten am 22. November 2022 in Kraft und setzen europäische Richtlinien um, die Nachhaltigkeitsfaktoren stärker in die Finanzmarktregulierung integrieren.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Der Abgeordnete Dominik Reisinger begrüßt die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in Finanzprodukte und die Vereinheitlichung von Anlegerinformationen im Investmentfondsgesetz, kritisiert jedoch die unzureichende Begutachtung und Formulierung der Anlegerschutzbestimmungen im Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz und Immobilien-Investmentfondsgesetz, was zur Ablehnung führt.
Mag. Franz Ebner betont, dass die Regierungsvorlage Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in der Verwaltung von Investmentfonds adressiert, die Rechtssicherheit erhöhen und unnötige Bürokratie durch den Verzicht auf zusätzliche Kundeninformationsdokumente vermeiden soll. Er bittet um breite Zustimmung zu diesen Maßnahmen.
Der Abgeordnete Dr. Johannes Hübner (FPÖ) äußert sich kritisch zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in Investmentfonds, da diese auf ideologischen Annahmen basieren und nicht objektive Kriterien widerspiegeln, stimmt jedoch dem Beschluss zu, da Österreich an die EU-Richtlinien gebunden ist. Seine Zustimmung erfolgt widerwillig, um rechtliche Verpflichtungen der Mitgliedschaft in der EU zu erfüllen.
MMag. Elisabeth Kittl, BA, erläutert, dass das neue Gesetz die Umsetzung einer EU-Richtlinie darstellt, welche die Transparenz bei der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten erhöht und ein standardisiertes Basisinformationsblatt für besseren Konsumentenschutz einführt, was insbesondere die Vergleichbarkeit nachhaltiger Produkte fördert.
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze betont die Wichtigkeit der Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in Finanzinstrumente gemäß den EU-Richtlinien, um eine europaweit einheitliche, transparente und umweltfreundliche Finanzmarktregulierung zu gewährleisten und unterstützt die Umsetzung gemeinsamer Kriterien auf europäischer Ebene für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz.
Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) äußert keine Einwände gegen die Umsetzung der MiFID II-Richtlinie in das Wertpapieraufsichtsgesetz, kritisiert jedoch, dass bei der Novellierung der Gesetze für Investmentfonds und Immobilienfonds die Rechte der Anleger nicht ausreichend gestärkt wurden, insbesondere, dass sie keinen vollständigen Emissionsprospekt erhalten.
Der Abgeordnete Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP), betonte in seiner Rede die Ergänzung wertvoller Nachhaltigkeitskriterien und die Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands durch die Bereitstellung eines Basisinformationsblatts gemäß EU-Vorgaben im Rahmen der Änderungen des Wertpapieraufsichts- und Investmentfondsgesetzes. Darüber hinaus lobte er die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren und dankte für die Unterstützung durch die Bereitstellung von 20 Millionen Euro für Katastropheneinsätze.
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