07.07.2022
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Personen bei bestimmten Zukäufen großer Aktienanteile diese der Übernahmekommission melden und ein Angebot für alle Aktien der Zielgesellschaft machen müssen, und dass die Zuständigkeit für bestimmte Rechtsmittelverfahren in Übernahmesachen an das Oberlandesgericht Wien übertragen wird.
Ausführlicher
Der Nationalrat hat Änderungen im Übernahmegesetz und Gerichtsgebührengesetz beschlossen, die am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Unter anderem betrifft dies Unternehmen, die Aktien erwerben und dadurch beherrschenden Einfluss ausüben. Diese müssen der Übernahmekommission melden und bei Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes ein Übernahmeangebot abgeben. Neu ist auch, dass Entscheidungen der Übernahmekommission nun statt vom Obersten Gerichtshof vom Oberlandesgericht Wien überprüft werden. Dabei können auch Personen beteiligt sein, die durch die Übernahmekommission Parteistellung in einem Verfahren erhalten haben, um als Grundlage für mögliche Strafverfahren zu dienen. Das Gerichtsgebührengesetz wurde ebenfalls angepasst. Für Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen der Übernahmekommission wurden neue Pauschalgebühren festgelegt: 14.300 Euro für das Rekursverfahren und 18.000 Euro für das Revisionsrekursverfahren. Zudem wird nun festgelegt, dass wenn mehrere Parteien gemeinsam ein Rechtsmittel einlegen, die Gebühr nur einmal gezahlt werden muss. Diese neuen Regelungen gelten für Entscheidungen nach dem 30. Juni 2022.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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