13.12.2022
Kurz gesagt
Das Ärztegesetz von 1998 wird geändert: Eine neue Kommission zur Beratung der ärztlichen Ausbildung wird eingerichtet, Qualitätskontrollen für Ausbildungsstätten werden verstärkt und es werden umfassende Regelungen für die Anerkennung und Verwaltung von Lehr- und Ausbildungspraxen eingeführt.
Ausführlicher
Der Nationalrat hat das Ärztegesetz 1998 in mehreren Punkten geändert, die die ärztliche Ausbildung und die Anerkennung von Ausbildungsstätten betreffen. Eine zentrale Neuerung ist die Einrichtung einer Kommission für die ärztliche Ausbildung, die den Gesundheitsminister bei verschiedenen Ausbildungsfragen beraten soll. Diese Kommission wird Vertreter der Bundesländer, der Österreichischen Ärztekammer, der Medizinischen Universitäten und der Sozialversicherungsträger umfassen. Die Aufgabe dieser Kommission ist unter anderem die Planung und Qualitätssicherung der ärztlichen Ausbildungsstellen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Änderung der Anforderungen für Ausbildungsstätten. Künftig müssen Ausbildungsstätten detaillierte Nachweise über ihr Leistungsspektrum und ihre Ausstattung erbringen, damit sichergestellt ist, dass sie die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln können. Dazu gehört auch die Vorlage von Schablonen, die genau aufzeigen, wie viele Ausbildungsstellen angemessen sind und welche Leistungen von den Ausbildern erbracht werden. Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen müssen ebenfalls umfangreiche Nachweise erbringen, um als Ausbildungsstätten anerkannt zu werden. Hierzu gehören ausreichende räumliche und apparative Ausstattung, hohe Patientenfrequenz und ein strukturiertes Ausbildungskonzept. Zudem sind regelmäßige Qualitätsüberprüfungen (Visitationen) durch die Landeshauptleute vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Ausbildungsstandards eingehalten werden. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Österreichische Ärztekammer eine zentrale Ausbildungsstellenverwaltung einrichtet, um die zeitliche Besetzung der Ausbildungsstellen transparent zu machen. Hierzu müssen Ausbildungsstätten verschiedene Meldungen, wie Ausbildungsbeginn oder -ende, an die Ärztekammer durchgeben. Auch Daten zu den Ausbildungsstätten müssen an die Landeshauptleute, Landesregierungen und den Gesundheitsminister übermittelt werden, um die Qualität und die Planung im Gesundheitswesen sicherzustellen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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