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Strafgesetzbuch und Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG

06.07.2023

Inneres und RechtWirtschaft

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, die Strafen für bestimmte Computer- und Datenschutzdelikte zu verschärfen sowie die Verfolgung solcher Delikte klarer zu regeln. Ab dem 1. September 2023 werden für Verstöße härtere Strafen verhängt, um den Schutz vor digitalen Straftaten zu verbessern.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat das Strafgesetzbuch und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb 1984 geändert. Zunächst wurden die Strafen für verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung und Computersystemen verschärft. Beispielsweise wurde die Freiheitsstrafe für das unbefugte Zugreifen auf Computersysteme (§118a), Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses (§119), und weitere ähnliche Straftaten auf bis zu zwei Jahre erhöht. Zusätzlich wurden die Strafen für mehrere andere Delikte, wie etwa das Abfangen von Daten (§119a) und das Beeinträchtigen von wichtigen Infrastrukturen (§126c) verschärft und können nun unter bestimmten Umständen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.

Zweitens wurden im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb die Fristen, innerhalb derer Verstöße geltend gemacht werden können, deutlich verlängert. Anstatt binnen drei Monaten können solche Verstöße nun bis zu einem Jahr nach ihrer Begehung verfolgt werden. Außerdem ist die Verfolgung von Tätern nur noch aufgrund einer ausdrücklichen Ermächtigung der geschädigten Partei möglich, was dem Verletzten mehr Kontrolle über das Verfahren gibt.

Diese Änderungen treten am 1. September 2023 in Kraft und zielen darauf ab, den Schutz vor Cyberkriminalität und unfairem Wettbewerb zu stärken und den rechtlichen Rahmen an die aktuellen Herausforderungen im digitalen Zeitalter anzupassen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

12.07.2023

Die Abgeordnete MMag. Elisabeth Kittl, BA, erläutert, dass das neue Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie in Österreich eingeführt wird, um grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Kapitalgesellschaften zu regeln und Missbrauch zu verhindern, wobei besonderes Augenmerk auf den Schutz der Gläubiger, Gesellschafter und Arbeitnehmer sowie auf die Verbesserung der Gesetze gegen Cyberkriminalität gelegt wird.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

12.07.2023

Mag. Christine Schwarz-Fuchs betont die Bedeutung eines neuen Gesetzes, das grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Kapitalgesellschaften in der EU erleichtert und Rechtssicherheit schafft, um die österreichische Wirtschaft zu fördern, und erläutert die Notwendigkeit der vorübergehenden Aussetzung der Erhöhung der Gerichtsgebühren sowie die Wichtigkeit verschärfter Maßnahmen gegen Cyberkriminalität.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

12.07.2023

Abgeordnete Marlies Doppler erläutert, dass das neue Gesetz einen einheitlichen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften in der EU gemäß der EU-Richtlinie 2019/2121 schafft und betont die notwendige Anpassung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, einschließlich einer Erhöhung des Strafrahmens und der Verlagerung von Zuständigkeiten.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

12.07.2023

Abgeordnete Mag. Sandra Gerdenitsch (SPÖ) kritisiert den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie in österreichisches Recht, da er ihrer Meinung nach missbräuchliche und betrügerische Absichten sowie Umgehungen von Arbeitnehmer:innenrechten nicht ausreichend bekämpft und dadurch eine wichtige Chance verpasst. Sie betont zudem die Notwendigkeit von mehr Ressourcen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität.
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06.07.2023

Abgeordnete Sabine Schatz betont die Bedeutung der verschärften Strafen für Cyberkriminalität, begrüßt den Gesetzesvorschlag zur Eindämmung solcher Delikte und fordert zudem zusätzliche Ressourcen für Aufklärung und Prävention, um die zunehmende Bedrohung effektiv zu bekämpfen.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

06.07.2023

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger betont in seiner Rede die Verschärfung der Strafbestimmungen für Computer- und Datenschutzdelikte sowie die Änderungen im Unlauteren-Wettbewerbs-Gesetz (UWG) zur Unterstützung der Geschädigten bei der Strafverfolgung, indem der Staat die Ermittlungen übernimmt. Diese Maßnahmen sollen den Schutz vor digitalen Straftaten verstärken und einen höheren Unwertgehalt solcher Delikte hervorheben.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

06.07.2023

Der Abgeordnete Karl Schmidhofer betont die drastische Zunahme von Cyberkriminalität und begrüßt die einstimmige Entscheidung des Ausschusses zur Verschärfung der Strafen. Er hebt die Wichtigkeit der Aufklärung und Prävention durch Bildungseinrichtungen, Seniorenverbände und die Wirtschaftskammer hervor und lobt die Regierung für die erfolgreiche Umsetzung des Regierungsprogramms.
formalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

06.07.2023

Die Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer betont die Notwendigkeit der Strafverschärfung für Cybercrime, um diese digitalen Verbrechen effektiver zu verfolgen und somit wirtschaftliche, gesellschaftliche sowie staatliche Schäden zu verhindern. Sie ruft zur breiten Zustimmung für das Gesetzespaket auf, das die Strafen auf ein Niveau heben soll, das der Schwere der Vergehen entspricht.
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06.07.2023

Abgeordneter Mag. Harald Stefan begrüßt die Verschärfung der Strafen für Cyberkriminalität, da dies ein wachsendes Problem sei, und betont die Bedeutung einer besseren Verfolgung und Zuständigkeit zur Bekämpfung solcher Delikte. Er erkennt an, dass die neuen Maßnahmen einen wichtigen Schritt darstellen, auch wenn das grundlegende Problem des umfassenden Datenmissbrauchs damit nicht vollständig gelöst wird.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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