09.01.2020
Kurz gesagt
Der Beschluss regelt die finanzielle Vorsorge des österreichischen Staates für das Jahr 2020 auf Basis des Haushaltsplans von 2019 und passt die Ausgabenobergrenzen bei Änderungen der Ministeriumsorganisation an.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das die Finanzverwaltung für das Jahr 2020 regeln soll. Dieses Gesetz basiert hauptsächlich auf den Regelungen des Bundesfinanzgesetzes 2019 und passt diese an, um die Verwaltung und Haushaltsplanung für das Jahr 2020 sicherzustellen. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass die Ausgabenobergrenzen für 2020 den neuen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden. Insbesondere bedeutet das, dass niedrigere Obergrenzen gelten, wenn diese im neuen Finanzrahmengesetz festgelegt sind. Darüber hinaus wird die Verwendung von Rücklagen eingeschränkt, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Die Überwachung dieser Obergrenzen wird den haushaltsleitenden Organen übertragen, sodass diese dafür verantwortlich sind, dass die finanziellen Bestimmungen eingehalten werden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und wird ungültig, sobald das endgültige Bundesfinanzgesetz für 2020 in Kraft tritt. Außerdem wird das bestehende Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 angepasst, um den neuen Organisationsstrukturen innerhalb der Ministerien gerecht zu werden. Hierdurch sollen die Obergrenzen an die Änderungen im Ministeriengesetz 2020 angepasst werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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