23.11.2023
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Änderungen bei An- und Ummeldungen, insbesondere für Minderjährige, nun einfacher durchführbar sind, und dass viele bürokratische Vorgänge zukünftig über die elektronische Identität (E-ID) abgewickelt werden. Zudem wurde das Personenstandsgesetz aktualisiert, um Flüchtlingen und Personen mit abgebrochenen Beziehungen zu ihrem Heimatstaat bessere Namensänderungsmöglichkeiten zu bieten.
Ausführlicher
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert mehrere Gesetze, die das Melderegister, den Personenstand und Namensänderungen betreffen. Eine wichtige Änderung im Meldegesetz 1991 ist, dass An-, Um- und Abmeldungen nun verschiedene Voraussetzungen und Fristen haben. Insbesondere müssen Änderungen der Wohnsitzqualität, wie der Wechsel von Haupt- zu Nebenwohnsitz oder umgekehrt, innerhalb eines Monats gemeldet werden. Außerdem können minderjährige Kinder von einem Elternteil nur dann abgemeldet werden, wenn sie gemeinsam gemeldet sind. Beim Personenstandsgesetz 2013 gibt es Änderungen zur Verwendung der Elektronischen Identität (E-ID), die nun die bisherige Bürgerkarte ersetzt. Weiterhin werden Regeln eingeführt, wie Namen von Flüchtlingen oder anderen Personen, deren Herkunftsländer sie nicht mehr unterstützen, in österreichischen Dokumenten behandelt werden. Beispielsweise können diese Personen bestimmen, wie ihre untrennbaren Vor- und Nachnamen eingetragen werden sollen. Auch das Namensänderungsgesetz wird dahingehend angepasst, dass Personen, deren Beziehungen zu ihrem Heimatland abgebrochen sind, unter bestimmten Bedingungen eine Namensänderung in Österreich beantragen können. Damit sollen insbesondere individuelle Lebensumstände besser berücksichtigt werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
06.12.2023
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23.11.2023
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Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.