27.02.2024
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, ein neues **Tiergesundheitsgesetz** zu erlassen, das umfassende Maßnahmen zur Überwachung, Bekämpfung und Verhinderung von Tierseuchen einführt und damit bestehende Regelungen überarbeitet.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat eine umfassende Reform des Tiergesundheitsrechts beschlossen. Das neue Tiergesundheitsgesetz 2024 umfasst Maßnahmen zur Vorbeugung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen. Es enthält spezifische Regeln für die Kennzeichnung von Tieren, die Einrichtung eines elektronischen Veterinärregisters und die Pflicht zur Meldung von Tierkrankheiten. Durch das Gesetz werden außerdem genaue Vorschriften zur Verbringung von Tieren innerhalb und außerhalb der EU sowie Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung bei verdächtigen oder betroffenen Tieren festgelegt. Das Gesetz führt neue Biosicherheitsmaßnahmen ein, die die Bundesregierung anpassen kann, um Verbesserungen im Tiergesundheitsbereich zu erreichen. Zusätzlich wird die Errichtung von Zonen, in denen Wildtiere einem einheitlichen Gesundheitsstatus unterliegen, ermöglicht. Das neue Gesetz regelt auch, dass Tierärzte und -ärztinnen im Seuchenfall behördlich bestellt werden können und bestimmt die Kostenanteile zwischen Bund, Ländern und Unternehmern. Ein spezieller Abschnitt des Gesetzes widmet sich der Gesundheit von Bienen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut und anderer Bienenseuchen. Für Viehverluste und die Kosten von Desinfektionsmaßnahmen im Seuchenfall gibt es staatliche Entschädigungen. Zusätzlich können Abschussprämien für die Reduktion von Wildtierbeständen in betroffenen Gebieten eingeführt werden, um die Seuchenbekämpfung zu unterstützen. Weitere Änderungen betreffen die Zuständigkeiten und Aufgaben der AGES und der Behörden bei der Seuchenbekämpfung, sowie Anpassungen im Tierärzte- und Tierarzneimittelgesetz, darunter die Ermächtigung von Tierärzten zur Ausstellung von Heimtierausweisen. Auch die behördliche Zusammenarbeit und Datendigitalisierung im Lebensmittel- und Veterinärbereich wird durch angepasste Bestimmungen im Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz (KoDiG) verbessert.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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