23.03.2021
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, die Einkommenskategorien für Transparenzangaben zu ändern und dem Unvereinbarkeitsausschuss das Recht zu geben, zusätzliche Informationen über die beruflichen und finanziellen Verhältnisse von Politikern anzufordern.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz beschlossen, das das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz ändert. Wichtige Änderungen betreffen die Meldepflichten und finanziellen Angaben von hohen politischen Funktionären. Erstens gibt es eine Anpassung in den Einkommenskategorien, die Spitzenpolitiker und andere öffentliche Funktionäre angeben müssen. Die neuen Kategorien sind: von 1 bis 1.150 Euro, von 1.151 bis 4.000 Euro, von 4.001 bis 8.000 Euro, von 8.001 bis 12.000 Euro und über 12.000 Euro. Das ermöglicht eine genauere und klarere Übersicht über deren finanzielle Situation. Zweitens kann der Unvereinbarkeitsausschuss jetzt Mitglieder der Regierung sowie Abgeordnete auffordern, zusätzliche Informationen über ihre berufliche Tätigkeit, Eigentum oder Unternehmensanteile vorzulegen. Diese Anfrage erfolgt, wenn eine Meldepflicht besteht, und der Ausschuss setzt dafür eine angemessene Frist. Die neuen Regeln zu den Einkommenskategorien treten am 1. Juli 2021 in Kraft, während andere Änderungen ab dem Tag nach der offiziellen Veröffentlichung des Gesetzes gelten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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