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Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
23.03.2021
Inneres und Recht
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Untersuchungsausschüsse des Nationalrates oder ihre Vorsitzenden in bestimmten Angelegenheiten nun von Verwaltungsgerichten überprüft werden können und dass diese Verfahren schneller, nämlich innerhalb von vier Wochen, abgeschlossen sein müssen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 zu ändern. Zwei wichtige Änderungen wurden vorgenommen: Erstens wurde festgelegt, dass neben Gebietskörperschaften nun auch Untersuchungsausschüsse des Nationalrates bzw. deren Vorsitzende in bestimmten Angelegenheiten Klage beim Verwaltungsgerichtshof einbringen können. Zweitens wurde die Frist für Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs in Verfahren gemäß Art. 130 Abs. 1a B-VG auf bis zu vier Wochen verkürzt, während sie in anderen Fällen bis zu drei Monate beträgt. Diese Änderungen sollen die Arbeitsweise des Verwaltungsgerichtshofs an aktuelle Anforderungen anpassen und die Prozesse in bestimmten Fällen beschleunigen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP) betont in ihrer Rede die einstimmige Unterstützung der drei Gesetzesanträge, die Anpassungen beim Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, die gesetzliche Verankerung der Begutachtung aller Gesetzesinitiativen sowie die Gebührenbefreiung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse in bestimmten Gerichtsverfahren umfassen. Sie hebt die Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung und die Umsetzung von Empfehlungen der Greco-Kommission gegen Korruption hervor.
Dr. Harald Troch, Abgeordneter der SPÖ, betont die Bedeutung von Transparenz und sauberem Arbeiten der Staatsgewalten und begrüßt die Änderungen des Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes als wichtigen Schritt im Kampf gegen Korruption, auch im Sinne der Empfehlungen von Greco. Er wünscht sich zudem eine nähere Untersuchung der Regierungsmitglieder und weist auf fragwürdige Praktiken wie die Inseratenvergabe hin.
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl begrüßt die drei Gesetzesinitiativen zur Transparenz und Korruptionsbekämpfung und fordert zusätzlich die Einrichtung eines Corona-Untersuchungsausschusses, um mögliche Missstände bei Auftrags- und Inseratenvergaben genauer zu beleuchten.
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, lobt die Allparteienanträge zur Korruptionsbekämpfung und Transparenz in der Politik als wichtige Schritte, besonders die Neuerung, dass Bürger nun auch bei Initiativanträgen bis zur Beschlussfassung online Stellungnahmen abgeben können. Er bedankt sich für die breite Unterstützung und sieht darin eine Aufwertung des Gesetzgebungsprozesses.
Der Abgeordnete Mag. Felix Eypeltauer von den NEOS äußerte sich kritisch zu den neuen Beschlüssen des Nationalrats und bezeichnete sie als Minimalkompromiss. Er betonte, dass die NEOS weitergehende Maßnahmen bevorzugt hätten, insbesondere bezüglich der Fristen für Begutachtungsverfahren und der Transparenz bei Einkommenskategorien und Einkommensquellen der Abgeordneten.
Abgeordnete Nurten Yılmaz kritisiert die Regierung, insbesondere Finanzminister Blümel, dafür, dass er trotz einer gerichtlichen Anordnung keine relevanten E-Mails und Dateien an den Untersuchungsausschuss geliefert hat, und stellt sarkastisch die Notwendigkeit einer weiteren Gesetzesänderung in den Raum, um Regierungsmitglieder zur Gesetzestreue zu zwingen.
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