16.06.2021
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates zum Ärztegesetz 1998 verlagert wesentliche Verwaltungsaufgaben im Bereich der Ausbildung und Datenverarbeitung von der Österreichischen Ärztekammer auf die Landeshauptleute und Landesregierungen, wodurch diese jetzt zuständig sind für die Führung der Ausbildungsstättenverzeichnisse, die Bereitstellung von wichtigen ärztlichen Daten und die Entscheidung über bestimmte Berufsausübungsfragen.Ausführlicher
Das Ärztegesetz 1998 wird geändert, und das österreichische Parlament hat wichtige Änderungen beschlossen. Erstens wird die Zuständigkeit für viele medizinische Ausbildungs- und Anerkennungsverfahren von der Österreichischen Ärztekammer auf die Landeshauptleute übertragen, das heißt, die Landeshauptfrauen und Landeshauptmänner übernehmen nun die Verwaltung dieser Verfahren. Dies betrifft unter anderem die Basisausbildung und Fachausbildung von Ärzten sowie die Anerkennung von Ausbildungsstätten. Zweitens ist die Österreichische Ärztekammer weiterhin beteiligt und hat die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, muss aber die Verfahrensführung und die Ergebnisbekanntgabe an die neuen zuständigen Behörden abgeben. Zusätzlich wird sichergestellt, dass relevante Daten wie Ausbildungsstellen und ärztliche Berufstätigkeiten über standardisierte, elektronische Schnittstellen an Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds übermittelt werden. Diese Änderungen sollen die Transparenz und Effizienz in der beruflichen Ausbildung und im Gesundheitswesen verbessern. Drittens beinhaltet das Gesetz neue Regelungen zur Datenverarbeitung, die sicherstellen sollen, dass wichtige Daten von Ärzten nun zentraler und einfacher verwaltet und abgerufen werden können. Dies soll die Planung und Sicherstellung der Gesundheitsversorgung sowie die Qualitätssicherung verbessern. Schließlich wird das Weisungsrecht gegenüber der Österreichischen Ärztekammer klargestellt. Die Ärztekammer ist bei der Umsetzung der übertragenen Aufgaben an die Anweisungen der Landeshauptleute und des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gebunden. Diese Änderungen treten teilweise rückwirkend zum Juli 2021 und teilweise mit der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
23.06.2021
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