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Ärztegesetz 1998

16.06.2021

Gesundheit und Ernährung

Kurz gesagt

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates zum Ärztegesetz 1998 verlagert wesentliche Verwaltungsaufgaben im Bereich der Ausbildung und Datenverarbeitung von der Österreichischen Ärztekammer auf die Landeshauptleute und Landesregierungen, wodurch diese jetzt zuständig sind für die Führung der Ausbildungsstättenverzeichnisse, die Bereitstellung von wichtigen ärztlichen Daten und die Entscheidung über bestimmte Berufsausübungsfragen.

Ausführlicher

Das Ärztegesetz 1998 wird geändert, und das österreichische Parlament hat wichtige Änderungen beschlossen. Erstens wird die Zuständigkeit für viele medizinische Ausbildungs- und Anerkennungsverfahren von der Österreichischen Ärztekammer auf die Landeshauptleute übertragen, das heißt, die Landeshauptfrauen und Landeshauptmänner übernehmen nun die Verwaltung dieser Verfahren. Dies betrifft unter anderem die Basisausbildung und Fachausbildung von Ärzten sowie die Anerkennung von Ausbildungsstätten.

Zweitens ist die Österreichische Ärztekammer weiterhin beteiligt und hat die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, muss aber die Verfahrensführung und die Ergebnisbekanntgabe an die neuen zuständigen Behörden abgeben. Zusätzlich wird sichergestellt, dass relevante Daten wie Ausbildungsstellen und ärztliche Berufstätigkeiten über standardisierte, elektronische Schnittstellen an Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds übermittelt werden. Diese Änderungen sollen die Transparenz und Effizienz in der beruflichen Ausbildung und im Gesundheitswesen verbessern.

Drittens beinhaltet das Gesetz neue Regelungen zur Datenverarbeitung, die sicherstellen sollen, dass wichtige Daten von Ärzten nun zentraler und einfacher verwaltet und abgerufen werden können. Dies soll die Planung und Sicherstellung der Gesundheitsversorgung sowie die Qualitätssicherung verbessern.

Schließlich wird das Weisungsrecht gegenüber der Österreichischen Ärztekammer klargestellt. Die Ärztekammer ist bei der Umsetzung der übertragenen Aufgaben an die Anweisungen der Landeshauptleute und des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gebunden. Diese Änderungen treten teilweise rückwirkend zum Juli 2021 und teilweise mit der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

23.06.2021

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser begrüßt die Novellen zum Ärztegesetz und Apothekerkammergesetz, da sie eine zufriedenstellende Lösung zwischen den Ländern, der Ärztekammer und den Sozialversicherungen darstellen und unterstützt die Zustimmung ihrer Fraktion.
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23.06.2021

Dr. Wolfgang Mückstein, Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, erläutert, dass Verhandlungen zur Neuordnung der Kompetenzen im ärztlichen Bereich abgeschlossen sind, wobei wesentliche Verwaltungsaufgaben von der Ärztekammer auf die Länder übertragen wurden, und die Qualitätssicherung bei Unstimmigkeiten bis Ende 2023 vom Gesundheitsministerium übernommen wird.
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23.06.2021

Der Abgeordnete Marco Schreuder betont in seiner Rede die Bedeutung der beschlossenen Maßnahmen: Er lobt die Schlichtungskommission und virtuellen Sitzungen für Apotheker sowie die Übertragung wesentlicher Verwaltungsaufgaben der ärztlichen Ausbildung und Datenverarbeitung von der Ärztekammer auf die Bundesländer, während weiterhin einheitliche Standards unter Aufsicht des Gesundheitsministeriums sichergestellt werden sollen.
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23.06.2021

Die Abgeordnete Johanna Miesenberger betont die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen ärztlichen Ausbildung und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit aller Stakeholder, um einheitliche Standards und eine optimale Patientenversorgung sicherzustellen. Sie erläutert die Gesetzesänderungen bezüglich der Verlagerung administrativer Aufgaben im Ärztegesetz und die Einführung einer Schlichtungskommission im Apothekerberuf.
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23.06.2021

Der Abgeordnete Ingo Appé begrüßt die Verlagerung von Verwaltungsaufgaben im Ärztegesetz 1998 auf die Länder, da dies mehr Transparenz in die Qualitätssicherung von Arztpraxen bringt, und betont, dass die Ärztekammer unzufrieden, die Apothekerkammer hingegen erfreut ist.
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16.06.2021 - 2 minuten

Abgeordnete Gabriela Schwarz betont die Bedeutung der gemeinsamen Entscheidung zwischen der Österreichischen Ärztekammer, den Bundesländern und dem Ministerium zur Sicherung der besten Qualität für die Patientinnen und Patienten in Österreich. Sie lobt den kooperativen Prozess und ruft zur weiteren Unterstützung für die Maßnahmen des Ärztegesetzes auf, um die Qualitätssicherung zu gewährleisten.
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16.06.2021 - 2 minuten

Dr. Wolfgang Mückstein erläutert, dass wesentliche Änderungen im Ärztegesetz, die sich auf die Arbeitszeiten, die Verlagerung der Ausbildungszuständigkeiten auf die Landesregierungen und die zukünftige Qualitätssicherung im ärztlichen Bereich beziehen, beschlossen wurden, und bedankt sich bei den Koalitionspartnern und den Ländern für ihre Unterstützung.
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16.06.2021 - 3 minuten

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP) hebt die bedeutende Rolle der Apotheken, insbesondere beim Testen zur Pandemiebekämpfung, hervor, lobt ihre Services und Kooperation im Gesundheitswesen, und betont die redaktionelle Natur der Änderungen im Apothekerkammergesetz. Schließlich bringt er einen Abänderungsantrag ein, der sich auf eine redaktionelle Anpassung in einem Gesetzesantrag bezieht.
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16.06.2021 - 2 minuten

Abgeordneter Michael Seemayer äußert, dass seine Partei den Änderungen im Apothekerkammergesetz zustimmen werde, da diese sinnvoll und praktikabel sind, während sie den Änderungen im Ärztegesetz aufgrund einer noch ausstehenden Einigung der Österreichischen Ärztekammer mit den Bundesländern nicht zustimmen können.
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16.06.2021 - 4 minuten

Der Abgeordnete Ralph Schallmeiner (Grüne) begrüßt die Anpassungen der Strukturen und Regelungen bei der Apothekerkammer und Ärztekammer, betont die Notwendigkeit einheitlicher Standards in der medizinischen Ausbildung und Qualitätssicherung in Österreich und warnt vor einer Zersplitterung durch Föderalismus im Gesundheitswesen. Zudem bringt er einen Abänderungsantrag zur sogenannten Ärzteliste ein, die die ordnungsgemäße Ausübung des Arztberufs sichern soll.
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16.06.2021 - 1 minuten

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak äußerte sich zur Novelle des Ärztegesetzes, kritisierte die kurzfristigen Änderungen daran und bat um Unterstützung für Änderungen im Apothekerkammer- und Gehaltskassengesetz, insbesondere zur Anrechnung von Dienstzeiten für Heerespharmazeuten.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.