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Investmentfondsgesetz 2011, Alternatives Investmentfonds Manager-Gesetz und Immobilien-Investmentfondsgesetz
06.07.2022
Budget und Finanzen
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass bei Investmentfonds und Immobilienfonds zukünftig Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen werden müssen und bei der Verwaltung auf Aspekte wie Umwelt- und Sozialverträglichkeit geachtet werden soll; zudem wird statt eines vereinfachten Prospekts nun ein Basisinformationsblatt gemäß EU-Vorgaben bereitgestellt.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen an drei Gesetzen im Finanzbereich beschlossen: dem Investmentfondsgesetz 2011, dem Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz und dem Immobilien-Investmentfondsgesetz. Eine wichtige Änderung betrifft die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Verwaltung und den Betrieb von Investmentfonds. Verwaltungsgesellschaften müssen nun sicherstellen, dass sie bei ihren Entscheidungen und Prozessen Nachhaltigkeitsrisiken, wie etwa ökologische oder soziale Risiken, berücksichtigen.
Darüber hinaus wird es zukünftig möglich sein, dass für viele Finanzprodukte, die bereits ein Basisinformationsblatt gemäß einer EU-Verordnung haben, kein zusätzliches Kundeninformationsdokument mehr erforderlich ist. Das soll Verwaltungsaufwand reduzieren und die Informationen für Anleger vereinfachen.
Im Bereich des Immobilien-Investmentfondsgesetzes müssen Immobilienfonds, die von der Finanzmarktaufsicht in Österreich zum Vertrieb an Privatkunden zugelassen wurden, ebenfalls ein solches Basisinformationsblatt erstellen. Dies soll für mehr Transparenz und Klarheit bei der Information der Anleger sorgen.
Zusätzlich wurden einige Bestimmungen im Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz angepasst, um sicherzustellen, dass Verwaltungspraktiken und Risikomanagement den neuesten EU-Richtlinien entsprechen und somit den Schutz der Anleger erhöhen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Der Abgeordnete Dominik Reisinger begrüßt die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in Finanzprodukte und die Vereinheitlichung von Anlegerinformationen im Investmentfondsgesetz, kritisiert jedoch die unzureichende Begutachtung und Formulierung der Anlegerschutzbestimmungen im Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz und Immobilien-Investmentfondsgesetz, was zur Ablehnung führt.
Mag. Franz Ebner betont, dass die Regierungsvorlage Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in der Verwaltung von Investmentfonds adressiert, die Rechtssicherheit erhöhen und unnötige Bürokratie durch den Verzicht auf zusätzliche Kundeninformationsdokumente vermeiden soll. Er bittet um breite Zustimmung zu diesen Maßnahmen.
Der Abgeordnete Dr. Johannes Hübner (FPÖ) äußert sich kritisch zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in Investmentfonds, da diese auf ideologischen Annahmen basieren und nicht objektive Kriterien widerspiegeln, stimmt jedoch dem Beschluss zu, da Österreich an die EU-Richtlinien gebunden ist. Seine Zustimmung erfolgt widerwillig, um rechtliche Verpflichtungen der Mitgliedschaft in der EU zu erfüllen.
MMag. Elisabeth Kittl, BA, erläutert, dass das neue Gesetz die Umsetzung einer EU-Richtlinie darstellt, welche die Transparenz bei der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten erhöht und ein standardisiertes Basisinformationsblatt für besseren Konsumentenschutz einführt, was insbesondere die Vergleichbarkeit nachhaltiger Produkte fördert.
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze betont die Wichtigkeit der Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in Finanzinstrumente gemäß den EU-Richtlinien, um eine europaweit einheitliche, transparente und umweltfreundliche Finanzmarktregulierung zu gewährleisten und unterstützt die Umsetzung gemeinsamer Kriterien auf europäischer Ebene für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz.
Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) äußert keine Einwände gegen die Umsetzung der MiFID II-Richtlinie in das Wertpapieraufsichtsgesetz, kritisiert jedoch, dass bei der Novellierung der Gesetze für Investmentfonds und Immobilienfonds die Rechte der Anleger nicht ausreichend gestärkt wurden, insbesondere, dass sie keinen vollständigen Emissionsprospekt erhalten.
Der Abgeordnete Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP), betonte in seiner Rede die Ergänzung wertvoller Nachhaltigkeitskriterien und die Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands durch die Bereitstellung eines Basisinformationsblatts gemäß EU-Vorgaben im Rahmen der Änderungen des Wertpapieraufsichts- und Investmentfondsgesetzes. Darüber hinaus lobte er die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren und dankte für die Unterstützung durch die Bereitstellung von 20 Millionen Euro für Katastropheneinsätze.
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