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Übernahmegesetz-Novelle 2022 – ÜbG-Nov 2022

07.07.2022

Budget und FinanzenInneres und Recht

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Personen bei bestimmten Zukäufen großer Aktienanteile diese der Übernahmekommission melden und ein Angebot für alle Aktien der Zielgesellschaft machen müssen, und dass die Zuständigkeit für bestimmte Rechtsmittelverfahren in Übernahmesachen an das Oberlandesgericht Wien übertragen wird.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat Änderungen im Übernahmegesetz und Gerichtsgebührengesetz beschlossen, die am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Unter anderem betrifft dies Unternehmen, die Aktien erwerben und dadurch beherrschenden Einfluss ausüben. Diese müssen der Übernahmekommission melden und bei Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes ein Übernahmeangebot abgeben. Neu ist auch, dass Entscheidungen der Übernahmekommission nun statt vom Obersten Gerichtshof vom Oberlandesgericht Wien überprüft werden. Dabei können auch Personen beteiligt sein, die durch die Übernahmekommission Parteistellung in einem Verfahren erhalten haben, um als Grundlage für mögliche Strafverfahren zu dienen. 

Das Gerichtsgebührengesetz wurde ebenfalls angepasst. Für Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen der Übernahmekommission wurden neue Pauschalgebühren festgelegt: 14.300 Euro für das Rekursverfahren und 18.000 Euro für das Revisionsrekursverfahren. Zudem wird nun festgelegt, dass wenn mehrere Parteien gemeinsam ein Rechtsmittel einlegen, die Gebühr nur einmal gezahlt werden muss. Diese neuen Regelungen gelten für Entscheidungen nach dem 30. Juni 2022.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

13.07.2022

Mag. Elisabeth Grossmann kritisiert die Novellierung der Übernahmeregelungen dahingehend, dass sie Großaktionäre begünstigt und Kleinaktionäre benachteiligt, indem Schwellenwerte für Pflichtangebote angehoben werden, und lehnt diese daher im Namen der SPÖ ab.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

13.07.2022

Die Abgeordnete Mag. Christine Schwarz-Fuchs erläuterte, dass bei großen Aktienzukäufen eine Meldepflicht an die Übernahmekommission und ein verpflichtendes Übernahmeangebot an alle Aktionäre der Zielgesellschaft eingeführt werden, und dass das Oberlandesgericht Wien künftig für bestimmte Rechtsmittel in Übernahmesachen zuständig ist.
formalüberzeugendpräzisekonstruktiv

13.07.2022

Christoph Steiner, Fraktionsobmann der FPÖ, wünscht allen nach intensiven Plenartagen einen schönen Sommer, dankt den Mitarbeitern des Parlaments und hofft, dass keine Sondersitzungen notwendig sein werden.
erzählendhöflich

07.07.2022 - 2 minuten

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger verteidigt die kleine Novelle des Übernahmegesetzes gegen die Kritik aus der Opposition, betont, dass die Reform nichts mit Verteilungsgerechtigkeit und Minderheitenschutz zu tun habe, und ruft zu mehr Sachlichkeit und Konstruktivität in der politischen Debatte auf.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

07.07.2022 - 4 minuten

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ) kritisiert die Neuregelung des Übernahmegesetzes als ungerecht, da sie seiner Ansicht nach Großaktionäre begünstigt und Kleinaktionäre benachteiligt. Er betont, dass die SPÖ dem Gesetz nicht zustimmen wird, weil es ihrer Meinung nach zu einer ungerechten Verteilung und weiteren Benachteiligung der weniger Wohlhabenden führt.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

07.07.2022 - 3 minuten

Dr. Johannes Margreiter betont die Bedeutung eines regulierten Kapitalmarktes und begrüßt die gestärkte Rechtsschutzmöglichkeit durch die Übertragung von Übernahmesachen an das Oberlandesgericht Wien sowie die Erhöhung der Meldeschwelle für Aktienzukäufe von 2 auf 3 Prozent zur Förderung eines lebendigen Kapitalmarktes.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

07.07.2022 - 2 minuten

Die Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze erklärt, dass die Novelle des Übernahmegesetzes aufgrund eines EuGH-Urteils erforderlich ist und die Einführung des Oberlandesgerichts als zusätzliche Prüfungsinstanz ermöglicht, sowie das Gesetz modernisiert, indem die Schwelle für Creeping-in von 2 auf 3 Prozent erhöht und das Kalenderjahr als Bezugszeitraum festgelegt wird.
ruhigüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

07.07.2022 - 2 minuten

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner betont in ihrer Rede, dass sie die Überprüfbarkeit der Übernahmekommission durch das Oberlandesgericht Wien als positiv bewertet, jedoch kritisiert sie die geplante Liberalisierung der Regelungen für Großaktionäre, da diese ihrer Meinung nach Kleinaktionäre benachteiligt und den Aktienmarkt ungerecht gestaltet.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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