06.07.2023
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, die Strafen für bestimmte Computer- und Datenschutzdelikte zu verschärfen sowie die Verfolgung solcher Delikte klarer zu regeln. Ab dem 1. September 2023 werden für Verstöße härtere Strafen verhängt, um den Schutz vor digitalen Straftaten zu verbessern.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat das Strafgesetzbuch und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb 1984 geändert. Zunächst wurden die Strafen für verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung und Computersystemen verschärft. Beispielsweise wurde die Freiheitsstrafe für das unbefugte Zugreifen auf Computersysteme (§118a), Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses (§119), und weitere ähnliche Straftaten auf bis zu zwei Jahre erhöht. Zusätzlich wurden die Strafen für mehrere andere Delikte, wie etwa das Abfangen von Daten (§119a) und das Beeinträchtigen von wichtigen Infrastrukturen (§126c) verschärft und können nun unter bestimmten Umständen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Zweitens wurden im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb die Fristen, innerhalb derer Verstöße geltend gemacht werden können, deutlich verlängert. Anstatt binnen drei Monaten können solche Verstöße nun bis zu einem Jahr nach ihrer Begehung verfolgt werden. Außerdem ist die Verfolgung von Tätern nur noch aufgrund einer ausdrücklichen Ermächtigung der geschädigten Partei möglich, was dem Verletzten mehr Kontrolle über das Verfahren gibt. Diese Änderungen treten am 1. September 2023 in Kraft und zielen darauf ab, den Schutz vor Cyberkriminalität und unfairem Wettbewerb zu stärken und den rechtlichen Rahmen an die aktuellen Herausforderungen im digitalen Zeitalter anzupassen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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