18.10.2023
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates sieht vor, dass ab 1. Jänner 2024 bei Wahlen und Abstimmungen leere oder unvorschriftsmäßig beschriftete Wahlkuverts immer als ungültige Stimmzettel zählen und mehrere Stimmzettel in einem Kuvert, sofern sie auf verschiedene Parteien lauten, ebenfalls ungültig sind.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen in mehreren Wahlgesetzen entschieden, die ab dem 1. Januar 2024 wirksam werden. Erstens: Leere oder beschriftete Wahlkuverts, die nicht den offiziellen Aufdruck tragen, zählen in Zukunft bei Nationalratswahlen, Europawahlen, Bundespräsidentenwahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen als ungültige Stimmzettel. Zweitens: Wenn in einem Wahlkuvert mehrere Stimmzettel sind, die auf verschiedene Parteien lauten, sind diese ebenfalls ungültig. Drittens: Bei der Stimmenauszählung für Volksabstimmungen und Volksbefragungen wird der Wahlleiter die in Stimmkartenumschlägen übergebenen amtlichen Stimmzettel und Stimmkuverts aushändigen. Falls jemand seinen Stimmzettel verliert oder er nicht mehr verfügbar ist, kann ein neuer Stimmzettel ausgegeben werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
07.11.2023
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18.10.2023 - 3 minuten
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Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.