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Meldegesetz 1991, Personenstandsgesetz 2013 und Namensänderungsgesetz

23.11.2023

Inneres und Recht

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Änderungen bei An- und Ummeldungen, insbesondere für Minderjährige, nun einfacher durchführbar sind, und dass viele bürokratische Vorgänge zukünftig über die elektronische Identität (E-ID) abgewickelt werden. Zudem wurde das Personenstandsgesetz aktualisiert, um Flüchtlingen und Personen mit abgebrochenen Beziehungen zu ihrem Heimatstaat bessere Namensänderungsmöglichkeiten zu bieten.

Ausführlicher

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert mehrere Gesetze, die das Melderegister, den Personenstand und Namensänderungen betreffen. Eine wichtige Änderung im Meldegesetz 1991 ist, dass An-, Um- und Abmeldungen nun verschiedene Voraussetzungen und Fristen haben. Insbesondere müssen Änderungen der Wohnsitzqualität, wie der Wechsel von Haupt- zu Nebenwohnsitz oder umgekehrt, innerhalb eines Monats gemeldet werden. Außerdem können minderjährige Kinder von einem Elternteil nur dann abgemeldet werden, wenn sie gemeinsam gemeldet sind.

Beim Personenstandsgesetz 2013 gibt es Änderungen zur Verwendung der Elektronischen Identität (E-ID), die nun die bisherige Bürgerkarte ersetzt. Weiterhin werden Regeln eingeführt, wie Namen von Flüchtlingen oder anderen Personen, deren Herkunftsländer sie nicht mehr unterstützen, in österreichischen Dokumenten behandelt werden. Beispielsweise können diese Personen bestimmen, wie ihre untrennbaren Vor- und Nachnamen eingetragen werden sollen.

Auch das Namensänderungsgesetz wird dahingehend angepasst, dass Personen, deren Beziehungen zu ihrem Heimatland abgebrochen sind, unter bestimmten Bedingungen eine Namensänderung in Österreich beantragen können. Damit sollen insbesondere individuelle Lebensumstände besser berücksichtigt werden.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

06.12.2023

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann kritisiert den Gesetzentwurf zur Umsetzung eines digitalen Zugangssystems für Meldeangelegenheiten als überhastet und nicht ausreichend durchdacht. Sie betont, dass dieser Entwurf Rechtsunsicherheiten verursachen könnte und vor allem Standesbeamte vor Probleme stellen würde, obwohl die zugrundeliegende Absicht einer Verwaltungsvereinfachung begrüßenswert sei.
zweifelndargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

06.12.2023

Mag. Christine Schwarz-Fuchs, Abgeordnete der ÖVP, sprach sich für die Gesetzesänderungen aus, welche die Digitalisierung und Vereinfachung von An- und Ummeldungen sowie Namensänderungen durch Nutzung der elektronischen Identität (E-ID) vorantreiben. Zudem sollen Flüchtlinge und Personen mit abgebrochenen Beziehungen zu ihren Heimatländern bei Personenstandsangelegenheiten besser unterstützt werden.
formalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

06.12.2023

Der Abgeordnete Günter Pröller äußert Skepsis gegenüber den im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Änderungen zur Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, besonders hinsichtlich der Nachbeurkundung für Schutzberechtigte aus Ländern wie Afghanistan, Somalia oder Irak. Er bezweifelt, dass diese Maßnahmen zu einer tatsächlichen Verwaltungsvereinfachung führen und spricht sich gegen die Neugestaltung des Personenstandsgesetzes aus.
formalzweifelndpessimistischargumentativpräzisedestruktiv

06.12.2023

Der Abgeordnete Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross betont die Bedeutung der Digitalisierung und der Vereinfachung bürokratischer Abläufe, insbesondere durch digitale Wohnsitzänderungen mithilfe der E-ID und erweiterte Namensänderungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Personen, die ihre Beziehung zu ihrem Heimatland abgebrochen haben. Er hebt insbesondere die Vorteile für LGBTIQ-Personen hervor, die in ihren Heimatländern verfolgt werden.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

23.11.2023 - 1 minute

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer betont die Vorteile der neuen Regelungen zur Online-Ummeldung des Wohnsitzes, die insbesondere im Sinne der Digitalisierung und Bürgerfreundlichkeit das Leben erleichtern und Zeit sparen. Sie lobt die effiziente und transparente Modernisierung der Verwaltung.
überzeugendoptimistischerzählendpräzisehöflichkonstruktiv

23.11.2023 - 2 minuten

Mag. Faika El-Nagashi lobt die Gesetzesänderung, die den Zugang zur Nachbeurkundung von Geburtseinträgen für Schutzberechtigte erweitert und deren alltägliches Leben sowie Integrationsperspektiven in Österreich erheblich verbessert. Sie betont auch, dass es durch die Beteiligung der Grünen in den letzten 20 Jahren keine Verschärfungen im Asylrecht gab und bezieht sich auf weitere positive Reformen im Bereich Asyl und Staatsbürgerschaft.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

23.11.2023 - 3 minuten

Der Abgeordnete Ing. Manfred Hofinger betonte in seiner Rede, dass die beschlossenen Änderungen den bürokratischen Aufwand bei An- und Ummeldungen verringern und insbesondere die Einführung der elektronischen Identität (E-ID) entscheidend zur Vereinfachung beitragen. Er hob auch die Aktualisierung des Personenstandsgesetzes hervor, die Flüchtlingen und Personen mit abgebrochenen Beziehungen zu ihrem Heimatstaat erweiterte Möglichkeiten zur Namensänderung bietet.
formalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

23.11.2023 - 2 minuten

Abgeordneter Christian Oxonitsch kritisiert den Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung, da dieser seiner Ansicht nach weder ausreichend durchdacht noch den Bedürfnissen, insbesondere der Stadt Wien, gerecht wird und notwendige Klarstellungen für standesamtliche Behörden vermissen lässt. Er betont, dass die SPÖ dem Entwurf in dieser Form nicht zustimmen kann, obwohl die Erfassung subsidiär Schutzberechtigter im Personenstandsregister grundsätzlich begrüßt wird.
formalargumentativpräzisekonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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