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Sonderwochengeld-Gesetz

11.06.2024

ArbeitFamilie und GenerationenInneres und RechtSoziales

Kurz gesagt

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates führt ein neues Sonderwochengeld für Personen ein, die während einer Karenz keinen Anspruch auf das normale Wochengeld haben, und gewährt rückwirkend ab 1. September 2022 zusätzliche Leistungen und Schutzbestimmungen für Mutterschaft und Krankenversicherung.

Ausführlicher

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates führt das sogenannte "Sonderwochengeld" ein, eine neue finanzielle Unterstützung für Mütter. Diese Leistung richtet sich an Frauen, die während ihrer Karenz schwanger werden und daher keinen Anspruch auf das reguläre Wochengeld haben. Das Sonderwochengeld wird für insgesamt 16 Wochen gezahlt: acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und weitere acht Wochen nach der Geburt. Bei speziellen Fällen wie Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen wird die Unterstützung im Anschluss an die Geburt auf zwölf Wochen verlängert.

Zusätzlich wird das Sonderwochengeld in das bestehende Sozialversicherungssystem integriert. Das bedeutet, dass Frauen, die Sonderwochengeld beziehen, durch die Österreichische Gesundheitskasse oder die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau krankenversichert sind. Auch im Kinderbetreuungsgeldgesetz und im Familienlastenausgleichsgesetz werden Anpassungen vorgenommen, um sicherzustellen, dass das Sonderwochengeld berücksichtigt und korrekt abgerechnet wird. Rückwirkend ab dem 1. September 2022 können Frauen das Sonderwochengeld beantragen, sofern sie den anspruchsberechtigenden Umständen entsprechen. 

Des Weiteren wird festgelegt, dass ein vorzeitiges Ende der Karenz nicht vereinbart werden kann, wenn der betroffenen Frau bereits ein ärztliches Freistellungszeugnis ausgestellt wurde. Dies soll sicherstellen, dass schwangere Frauen keinen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden und ihren Schutz genießen, auch wenn ihr Arbeitsverhältnis karenziert ist. Hierbei müssen die Frauen schriftlich bestätigen, dass ihnen kein Freistellungszeugnis vorliegt.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

26.06.2024

Bundesrätin Heike Eder (ÖVP, Vorarlberg) betonte in ihrer Rede die finanzielle Belastung, die ein weiteres Kind für Familien bedeutet, und begrüßte die Einführung des rückwirkend ab 1. September 2022 geltenden Sonderwochengelds für Mütter in Karenz ohne Kinderbetreuungsgeld als wichtige Unterstützung in dieser Lebensphase.
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26.06.2024

Bundesrätin Mag. Sandra Gerdenitsch (SPÖ, Burgenland) begrüßt die Einführung des Sonderwochengeldes als notwendige Anpassung zur sozialen Absicherung von Frauen, die nach Ablauf des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes während der Elternkarenz ein weiteres Kind bekommen. Sie betont die Notwendigkeit, die Regelungen rund um Kinderbetreuungsgeld, Karenz und Wochengeld zu vereinfachen, um die Autonomie von Frauen zu unterstützen.
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26.06.2024

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel begrüßt die Einführung des Sonderwochengeldes für Frauen in Karenz ohne Anspruch auf normales Wochengeld, kritisiert jedoch, dass betroffene Frauen selbst Anträge stellen müssen und fordert eine automatische Zuweisung durch die ÖGK, da es sich um eine Versicherungsleistung und kein staatliches Geschenk handelt.
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26.06.2024

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger betont in ihrer Rede die Notwendigkeit und den Erfolg der Einführung des rückwirkenden Sonderwochengeldes ab 1. September 2022, das eine bestehende Ungerechtigkeit für Frauen behebt, die während einer Karenz ein weiteres Kind bekommen und vorher keinen Anspruch auf Wochengeld hatten, sowie die fortlaufenden Bemühungen der Regierung, familien- und gleichstellungspolitische Verbesserungen zu erreichen.
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11.06.2024 - 2 minuten

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) kritisiert die Einführung des Sonderwochengeldes, da es Besserverdienerinnen und -verdienern, die sich bewusst für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und eine längere Karenz entschieden haben, auf Kosten der Allgemeinheit zugutekommt. Seiner Meinung nach sollten nicht diejenigen belohnt werden, die den Sozialstaat für ihre finanzielle Optimierung nutzen.
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11.06.2024 - 5 minuten

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne) betont in ihrer Rede die dringende Notwendigkeit der Einführung des Sonderwochengeldes, um eine bestehende Ungerechtigkeit für Frauen zu beheben, die während der Karenz ein zweites Kind bekommen. Sie kritisiert die NEOS für ihre widersprüchliche Haltung zu diesem Thema und hebt die familienpolitischen Fortschritte ihrer Partei hervor, darunter finanzielle Unterstützung und gesellschaftliche Anerkennung der Sorgearbeit.
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11.06.2024 - 3 minuten

Abgeordneter Alois Stöger (SPÖ) betont die Bedeutung des neuen Gesetzes für die finanzielle Autonomie von Frauen während der Kindererziehungsphase und fordert vereinfachte Regelungen im Bereich Kinderbetreuungsgeld und Karenz, um die Situation für betroffene Frauen verständlicher und zugänglicher zu gestalten.
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11.06.2024 - 4 minuten

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ), kritisiert die Verzögerung der Regierung bei der Sicherstellung von Wochengeld für Familien, insbesondere für Mütter, und hebt hervor, dass die versprochenen Änderungen und Absicherungen trotz des OGH-Urteils aus August 2022 zu lange auf sich warten ließen; sie betont, dass betroffene Mütter bis 2025 selbst aktiv werden müssen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
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11.06.2024 - 2 minuten

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP) betont die Wichtigkeit finanzieller Unterstützung für Familien durch Wochengeld und das neue Sonderwochengeld, insbesondere um Frauen in Karenz zu helfen, und hebt hervor, dass Kinder nicht nur für die Eltern, sondern auch für die Gesellschaft und den Staat von zentraler Bedeutung sind.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.