03.07.2024
Kurz gesagt
Das Theaterarbeitsgesetz wird geändert, um die Bedingungen für Gastverträge zu präzisieren und klarzustellen, dass Exklusivvermittlungen von Bühnenarbeitsverträgen unwirksam sind und die Vergütung für solche Vermittlungen geregelt wird.
Ausführlicher
Der Nationalrat hat das Theaterarbeitsgesetz geändert. Eine wesentliche Änderung betrifft die Regelungen zu Gastverträgen an Theatern. Künftig liegt ein Gastvertrag vor, wenn jemand bei maximal fünf Aufführungen im Jahr mitwirkt oder bei mehr als fünf, aber weniger als 60 Aufführungen, und das Entgelt über dem durchschnittlichen Entgelt der festangestellten Ensemblemitglieder liegt. Der Theaterunternehmer muss den Durchschnittsbezug auf Verlangen bekannt geben und der Betriebsrat hat Einsichtsrecht in die Aufzeichnungen. Zudem dürfen die Gastkünstler nicht mit einem Monatsbruttogehalt entlohnt werden und bestimmte Schutzbestimmungen des TAG finden keine Anwendung auf Gastverträge. Eine zweite wichtige Änderung betrifft die Vermittlung von Bühnenarbeitsverträgen. Es ist nun nicht mehr erlaubt, dass Schauspieler sich verpflichten, Verträge nur durch bestimmte Vermittler abzuschließen. Auch darf das Vermittlungsentgelt nicht höher als 10 Prozent des Bruttoentgelts sein und unterliegt weiteren Einschränkungen. Betrifft diese Vereinbarungen auch die Vertragslaufzeit und andere Bedingungen wie eine maximal dreijährige Zahlungsdauer für die Vermittlung. Schließlich wird festgelegt, dass der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft für die Vollziehung des Gesetzes verantwortlich ist. Diese Änderungen treten teilweise mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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