03.07.2024
Kurz gesagt
Das neue Telearbeitsgesetz regelt, dass Telearbeit schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden muss, Arbeitgeber die digitalen Arbeitsmittel bereitstellen oder die Kosten dafür übernehmen, und beschreibt detailliert, welche Orte als Telearbeit gelten und unter welchen Umständen Arbeitsunfälle während der Telearbeit versichert sind.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz zum Thema Telearbeit verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet mehrere Änderungen in verschiedenen bestehenden Gesetzen. Es definiert Telearbeit als regelmäßiges Arbeiten außerhalb der normalen Betriebsstätte, beispielsweise zu Hause oder in einem Coworking-Space. Arbeitgeber sind verpflichtet, die notwendigen digitalen Arbeitsmittel bereitzustellen, können aber auch eine Vereinbarung treffen, die besagt, dass die Arbeitnehmer ihre eigenen Geräte nutzen und dafür eine Kostenpauschale erhalten. Solche Telearbeitsvereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden und können bei wichtigem Grund mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der Begriff „Homeoffice“ wurde durch „Telearbeit“ ersetzt, was diverse Anpassungen in geltenden Gesetzen nach sich zog. Dies betrifft unter anderem Regelungen zu den Unfallversicherungen und Steuervergünstigungen. Unfälle, die während der Telearbeit passieren, gelten als Arbeitsunfälle, unabhängig vom genauen Arbeitsort, solange dieser zum gewöhnlichen Arbeitsweg passt oder selbstgewählt ist. Die Änderungen treten größtenteils am 1. Januar 2025 in Kraft und umfassen auch neue steuerliche Regelungen. Beispielsweise wird das „Homeoffice-Pauschale“ zu „Telearbeitspauschale“ umbenannt, die bis zu drei Euro pro Tag beträgt und für maximal 100 Tage im Jahr geltend gemacht werden kann. Alle Änderungen zielen darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen an die modernen Arbeitsformen anzupassen und Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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