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fasst Beschlüsse und Reden aus dem Nationalrat einfach zusammen und liefert kompakte Analysen zu
Sprachmustern und Argumenten der Parteien. Ergebnisse aus der Politik werden damit für alle
leichter zugänglich und transparent.
Kurz gesagt Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Organisationen, die seit mindestens zwölf Monaten zum Schutz von Verbraucherinteressen tätig sind, künftig unter bestimmten Auflagen Verbandsklagen erheben können, wobei diese Organisationen keinen Erwerbszweck verfolgen dürfen, finanziell unabhängig sein müssen und das Verfahren zur Vermeidung von Interessenkonflikten offenlegen müssen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz über qualifizierte Einrichtungen zur kollektiven Rechtsverfolgung verabschiedet, das Verbrauchern helfen soll, ihre Rechte effizienter durchzusetzen. Diese qualifizierten Einrichtungen können nun Sammelklagen einreichen, um gegen rechtswidriges Verhalten von Unternehmen vorzugehen. Solche Klagen zielen darauf ab, die kollektiven Interessen der Verbraucher zu schützen und können auch grenzüberschreitend innerhalb der EU erhoben werden.
Eine juristische Person, die eine solche qualifizierte Einrichtung werden möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen, darunter eine gewisse Zeit der öffentlichen Tätigkeit zum Schutz von Verbraucherinteressen, Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen Dritter, und der Nachweis, dass sie ihre Aufgaben sachgemäß und dauerhaft erfüllen kann. Die Wirtschaftskammer Österreich, die Bundesarbeitskammer und andere spezifische Organisationen sind von Gesetzes wegen als qualifizierte Einrichtungen anerkannt.
Bei der Finanzierung von Klagen durch Dritte müssen spezifische Regeln eingehalten werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Entscheidend ist, dass der Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher im Vordergrund steht und Entscheidungen nicht ungebührlich von Drittfinanzierern beeinflusst werden.
Zudem werden qualifizierte Einrichtungen verpflichtet, ausführliche Informationen über ihre Tätigkeiten und Finanzen öffentlich zugänglich zu machen und jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeiten zu erstellen. Bei Bedarf können diese Einrichtungen durch staatliche Stellen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin die nötigen Kriterien einhalten.
In der Zivilprozessordnung wurden neue Bestimmungen eingeführt, um speziell die Abläufe bei solchen Verbandsklagen zu regeln, einschließlich der gerichtlichen Zuständigkeiten und der Möglichkeiten für Vergleiche und Kostenregelungen. Ziel ist es, das Verfahren für Verbraucher transparent und zugänglich zu gestalten und sicherzustellen, dass ihre Rechte wirksam durchgesetzt werden können.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits begründet die Ablehnung seiner Fraktion zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie, da die im Gesetz enthaltene Mindestzahl von 50 Betroffenen pro Klage in einem kleinen Land wie Österreich unverhältnismäßig hoch sei und die teilweise niedrigen Qualifikationshürden für klageberechtigte Institutionen problematisch wären. Trotz der grundsätzlichen Unterstützung für Verbandsklagen können sie den vorliegenden Gesetzesentwurf nicht mittragen.
Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne) begrüßt die Einführung der Verbandsklage als wichtigen Meilenstein im Verbraucherschutz, der es qualifizierten, finanziell unabhängigen und gemeinnützigen Verbraucherschutzorganisationen ermöglicht, gebündelt im Namen der Konsumenten gegen unredliche Unternehmen vorzugehen. Sie hebt die Bedeutung und die Vorteile dieser Maßnahme für den Schutz der Verbraucherrechte hervor und bedankt sich bei allen Beteiligten für die erfolgreiche Umsetzung.
Abgeordnete MMag. Katharina Werner betont die Wichtigkeit von Verbandsklagen sowohl für Konsument:innen, Unternehmen und die Justiz. Sie kritisiert jedoch die verschleppte Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie, die mangelnde Kooperation im parlamentarischen Verfahren, die hohen Prozesskostenfinanzierungen und die unsachliche Ungleichbehandlung von nationalen und europäischen Einrichtungen, warnt vor Klagetourismus und schlägt striktere Bedingungen für klageberechtigte Organisationen vor.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) unterstützt die Verbandsklagenregelung grundsätzlich, jedoch kritisiert er die Mindestanzahl von 50 Betroffenen für eine Klage und fordert eine niedrigere Hürde sowie Verbesserungen bei der Verjährungsregelung und der Kommunikation von Urteilen an betroffene Verbraucher. Zudem bringt er einen Entschließungsantrag zur Evaluierung der Regelung bis Ende 2026 ein.
Abg. Mag. Michaela Steinacker (ÖVP) lobt die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbandsklage in österreichisches Recht als ausgewogen und betont, dass die verschiedenen Interessengruppen, sowohl Konsumentenschützer als auch die Wirtschaft, zu einer guten Lösung beigetragen haben. Sie hebt die Wichtigkeit der Qualifizierten Einrichtungen und der neuen Regelungen hervor, die es künftig ermöglichen, nicht nur Unterlassungsansprüche, sondern auch Schadenersatz direkt über Verbandsklagen geltend zu machen.
Bundesministerin Dr. Alma Zadić betont, dass das neue Gesetz zur Ermöglichung von Verbandsklagen eine bedeutende Errungenschaft für den Verbraucherschutz in Österreich darstellt, da es Konsumenten erleichtert, ihre Rechte gegenüber großen Unternehmen durchzusetzen. Sie erläutert die wichtigsten Regelungen zur Qualifizierung von Organisationen, zur Prozessfinanzierung und die Bündelung der Klagen am Handelsgericht Wien als Vorteile gegenüber der deutschen Regelung.
Die Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer betont, dass die neue Regelung zur Verbandsklage eine ausgewogene und notwendige Maßnahme ist, um Gleichheit und Rechtssicherheit in Rechtsstreitigkeiten zu fördern. Sie ermutigt dazu, keine Angst vor der Durchsetzung von Rechten zu haben, da dies zu Klarheit und Gerechtigkeit auf beiden Seiten beiträgt.
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann betonte die Bedeutung der neuen Gesetzesvorlage zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie, die die Rechte der Verbraucher durch prozessuale Mittel wie die Klage auf Abhilfe stärkt, und appellierte an die Kollegen der SPÖ, diese Maßnahme zu unterstützen. Außerdem lobte sie die Arbeit der Justizsprecherin Michaela Steinacker für ihr Engagement im Justizwesen.
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