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Futtermittelgesetz 1999

08.07.2020

Land- und Forstwirtschaft

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass das Futtermittelgesetz so geändert wird, dass es neue Regelungen zum Inverkehrbringen und zur Überwachung von Futtermitteln gibt, sowie den Informationsaustausch zwischen Behörden verbessert, um die Futtermittelsicherheit zu gewährleisten.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Futtermittelgesetz 1999 zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft das Inverkehrbringen von Futtermitteln: Futtermittel, die gewisse Einzelfuttermittel enthalten, müssen nun den Anforderungen des EU-Gemeinschaftskataloges entsprechen. Ferner hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit klare Zuständigkeiten erhalten, zum Beispiel bei der Kontrolle von importierten Futtermitteln und beim Überwachen der Einhaltung der Gesetzesbestimmungen.

Neu eingeführt wurde zudem ein Abschnitt über den Informationsaustausch. Behörden müssen nun bei Kontrollen besser zusammenarbeiten und Informationen effizient austauschen, unter anderem durch ein gemeinsames elektronisches System, das alle relevanten Daten erfasst und dokumentiert. Dies soll auch die Kommunikation mit der Europäische Union und anderen Ländern verbessern.

Außerdem darf die Bundesministerin für Landwirtschaft durch Verordnung festlegen, dass bestimmte Überwachungsaufgaben auch den Landeshauptleuten übertragen werden können, wenn dies zweckmäßig erscheint. Die Kontrollen sollen koordiniert erfolgen, um den Berichtspflichten gegenüber der EU gerecht zu werden.

Bürger sollen auch wissen, dass es neue Regelungen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz gibt. Die erhobenen Daten werden nun in einem System zusammengeführt, das die Effizienz der Kontrollen erhöht. Dabei wird auf den Schutz der personenbezogenen Daten streng geachtet.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

14.07.2020

Abgeordneter Thomas Schererbauer betonte die Bedeutung der Pflanzengesundheit und forderte eine Glyphosatkennzeichnung für Lebensmittel, um den Konsumenten die Möglichkeit zu geben, glyphosatfreie Produkte zu wählen. Er hob hervor, dass trotz der technischen Natur der Gesetzesänderungen deren Relevanz für gesunde Pflanzenproduktion und nachhaltige Landwirtschaft entscheidend ist.
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14.07.2020

Johanna Miesenberger betont in ihrer Rede die Bedeutung der Herkunftskennzeichnung und Nachvollziehbarkeit von Lebensmitteln für das Vertrauen der Konsumenten und die heimische Landwirtschaft. Sie hebt hervor, dass die Gesetzesnovellen zur Futtermittel- und Pflanzenschutzmittelkontrolle notwendig sind, um die Sicherheit und Transparenz von Lebensmitteln zu gewährleisten und moderne Kontrollmethoden zu etablieren.
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14.07.2020

Abgeordneter Andreas Lackner betont die Notwendigkeit der Novellierung des Pflanzenschutzmittelgesetzes und Futtermittelgesetzes gemäß EU-Vorgaben, spricht sich für das Glyphosatverbot aus und fordert langfristige Eiweißversorgung durch heimische und gentechnikfreie Futtermittel. Zudem appelliert er für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie.
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14.07.2020

Martin Preineder betont in seiner Rede die Bedeutung der Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln durch die österreichische Landwirtschaft, die sich auch in Krisenzeiten bewährt habe. Er spricht sich für einen sachlichen und wissenschaftlich fundierten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln aus und betont, dass heimische Lebensmittel, insbesondere biologische, den Konsumenten bereits hohe Sicherheit und Qualität bieten.
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14.07.2020

Abgeordnete Eva Prischl befürwortet die Änderungen des Futtermittelgesetzes zur Digitalisierung und EU-Rechtsanpassung, kritisiert jedoch scharf die unzureichenden Maßnahmen im Pflanzenschutzmittelgesetz und fordert ein Totalverbot von Glyphosat in Österreich. Trotz ihrer Kritik wird ihre Fraktion den Änderungen zustimmen, da sie notwendige Anpassungen an EU-Vorgaben und Verfassungsänderungen enthalten.
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08.07.2020

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ) unterstützt die Digitalisierung der Kontrollabläufe im Futtermittelgesetz zur Verbesserung der Effizienz und Fehlerreduktion, kritisiert jedoch die Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011, da sie ein Totalverbot von Glyphosat vermisst. Sie appelliert an den Nationalrat, diesem Verbot zuzustimmen, um die Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt zu schützen.
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08.07.2020

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ) fordert eine gesetzliche Kennzeichnung für Lebensmittel, die unter Einsatz von Glyphosat produziert wurden, damit Konsumenten bewusst glyphosatfreie Produkte wählen können.
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08.07.2020

In seiner Rede betonte der österreichische Nationalratsabgeordnete Nikolaus Prinz die Notwendigkeit der geplanten Änderungen des Futtermittelgesetzes und des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011, um eine verbesserte Überwachung und Informationsaustausch sicherzustellen und so die Futtermittelsicherheit sowie die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten.
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08.07.2020

Der Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer betont die Notwendigkeit der Änderungen im Futtermittelgesetz und im Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, um die Futtermittelsicherheit zu erhöhen und die EU-weiten Vorschriften zu Pflanzenschutzmitteln besser umzusetzen und zu überwachen.
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08.07.2020

Elisabeth Köstinger, Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, erläutert in ihrer Rede die geplanten Änderungen der Novellen zum Futtermittelgesetz und Pflanzenschutzmittelgesetz, die digitale Modernisierungen und die Anpassung an EU-Vorschriften umfassen, um die Futtermittel- und Pflanzenschutzmittelkontrollen zu verbessern.
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08.07.2020

Abgeordneter Andreas Kühberger betont die Bedeutung einer gesicherten und gesunden Lebensmittelversorgung und erläutert, wie das neue Futtermittelgesetz durch den Ausbau und die Digitalisierung der Futtermittelkontrolle sowie der Zusammenarbeit zwischen der Ages und dem VIS die Lebensmittelsicherheit weiter erhöht. Er unterstreicht, dass neue Technologien zur besseren Nachverfolgung von Herkunft und Warenflüssen genutzt werden sollen.
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08.07.2020

Abgeordnete Cornelia Ecker widerspricht der Behauptung von Abgeordnetem Nikolaus Prinz, dass in Österreich in der konventionellen Landwirtschaft keine Sikkation stattfindet, und betont, dass Glyphosat am Ende der Ernte verwendet wird. Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass sich auch die Sozialdemokratie intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzt.
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08.07.2020

Der Abgeordnete Alois Kainz betonte die Bedeutung der Pflanzengesundheit für Ernährung und Umwelt sowie die Notwendigkeit einer technischen Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 aufgrund neuer EU-Verordnungen und Kompetenzänderungen, und sprach sich für eine Beschränkung oder ein Verbot von Glyphosat in Österreich aus, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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