10.12.2020
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass bestimmte Bundesministerien und Behörden unter bestimmten Bedingungen Suchtmittel ohne spezielle Erlaubnis erwerben, verarbeiten und besitzen dürfen, darunter das Bundesministerium für Landesverteidigung für medizinische Betreuung und Gebietskörperschaften für die Tierseuchenbekämpfung.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Suchtmittelgesetz beschlossen. Wichtig ist dabei, dass das Bundesministerium für Inneres und die Landespolizeidirektionen sowie Gebietskörperschaften jetzt Suchtmittel ohne besondere Genehmigung erwerben und besitzen dürfen, wenn sie diese für die ärztliche Betreuung von angehaltenen Personen bzw. zur Bekämpfung von Tierseuchen benötigen. Diese Regelung betrifft vor allem die Polizeiarbeit und den Gesundheitsschutz in bestimmten Situationen. Zusätzlich dürfen berechtigte Stellen Suchtmittel jetzt auch an die genannten Ministerien und Behörden abgeben. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Sie sollen sicherstellen, dass wichtige staatliche Aufgaben effizient erfüllt werden können, ohne durch bürokratische Hürden behindert zu werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
16.12.2020
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10.12.2020
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