20.04.2021
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Tierärztegesetz verabschiedet, das die Ausübung des tierärztlichen Berufs umfassend regelt, einschließlich Berufszulassung, Berufspflichten und Spezialisierung in Fachgebiete, und hat dabei das bestehende Tierärztekammergesetz angepasst.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Tierärztegesetz (TÄG) beschlossen und das bestehende Tierärztekammergesetz geändert. Dieses neue Gesetz regelt umfassend die Berufsrechte und -pflichten von Tierärztinnen und Tierärzten in Österreich. Dazu gehören die Anforderungen an die Berufsausübung, wie der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums der Veterinärmedizin und gute Deutschkenntnisse. Weiter werden detaillierte Bestimmungen über die beruflichen Pflichten und die ordnungsgemäße Führung von Ordinationen und tierärztlichen Kliniken festgelegt. Wichtige Regelungen betreffen auch die Not- und Bereitschaftsdienste sowie die Rolle von Tiergesundheitsdiensten und Tierärztegesellschaften. Sehr bedeutsam ist, dass Tierärztinnen und Tierärzte zukünftig eine spezielle Zusatzqualifikation nachweisen müssen, um eine tierärztliche Hausapotheke zu führen. Diese Qualifikation umfasst eine Weiterbildung und eine Prüfung. Die Hausapotheke darf nur vom Inhaber der Zusatzqualifikation und ausschließlich für die eigene Praxis genutzt werden. Bei der Behandlung von Nutztieren sind umfangreiche Aufzeichnungen zu führen, die mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden müssen. Ein neues System zur Führung der Tierärzteliste wird eingeführt. Diese Liste enthält alle notwendigen Daten über die beruflich berechtigten Tierärztinnen und Tierärzte und wird von der Österreichischen Tierärztekammer geführt. Auch spezialisierte Titel, wie „Fachtierärztin“ oder „Fachtierarzt“, die nach einer vorgeschriebenen Weiterbildung und Prüfung geführt werden dürfen, werden darin verzeichnet. Zudem werden Regelungen zur Eintragung und Löschung in dieser Liste aktualisiert. Beispielsweise muss ein Tierärzteausweis bei Ruhen oder Erlöschen der Berufsausübung zurückgegeben werden. Das Gesetz tritt am 1. Juni 2021 in Kraft und frühere Gesetze werden ab diesem Datum außer Kraft gesetzt. Die Übergangsbestimmungen ermöglichen, dass bisherige Zusatzausbildungen und Qualifikationen Gültigkeit behalten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
05.05.2021
05.05.2021
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20.04.2021
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