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Pflegefondsgesetz und COVID-19-Zweckzuschussgesetz

16.06.2021

Gesundheit und ErnährungSoziales

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass im Falle einer Pandemie finanzielle Zuschüsse für besondere Belastungen im Pflegebereich und für außerordentliche Zuwendungen an Pflege-, Reinigungs- und Betreuungspersonal sowie an medizinisches Personal unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können, wobei diese Zuwendungen bis zu einem Betrag von 500 Euro von Steuern befreit sind.

Ausführlicher

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates betrifft Änderungen am Pflegefondsgesetz und am COVID-19-Zweckzuschussgesetz. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache:

Im Pflegefondsgesetz wird geregelt, dass in Pandemiefällen den Bundesländern Mittel zur Verfügung gestellt werden können, zum Beispiel für Ersatzbetreuungseinrichtungen oder für besonders belastete Betreuungs-, Pflege- und Reinigungskräfte. Diese Mitarbeiter können dabei eine außerordentliche Zuwendung von bis zu 500 Euro erhalten, die steuerfrei ist und nicht als normales Entgelt gilt.

Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz wird so geändert, dass die Erstattungskosten für Antigentests auf einen monatlichen Bedarf von maximal einer Packung zu zehn Stück pro Person beschränkt werden. Außerdem können Krankenhäuser und bestimmte andere medizinische Einrichtungen, die Patienten betreuen oder reinigen, außerordentliche Zuwendungen für ihre Mitarbeiter erhalten. Diese Zuwendungen sind auf 500 Euro pro Person begrenzt, steuerfrei und gelten nicht als normales Entgelt.

Zusätzliche Änderungen im COVID-19-Zweckzuschussgesetz betreffen Verschiebungen bestimmter Fristen: Gelder für Projekte zur Bewältigung der COVID-19-Krise können jetzt bis zum 31. August 2021 beantragt werden, statt ursprünglich bis zum 30. Juni 2021. Weitere Regelungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr 2021 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

23.06.2021

Der Nationalratsabgeordnete Ernest Schwindsackl betont die rechtzeitige und verantwortungsvolle Reaktion der österreichischen Bundesregierung auf die Coronapandemie und lobt den Pflegebonus von 500 Euro für 200.000 Personen im Pflegebereich als Ausdruck von Dankbarkeit und Anerkennung, während er Kritik an der Erweiterung des Begünstigtenkreises zurückweist.
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23.06.2021

Korinna Schumann kritisierte die Umsetzung des Coronabonus für Gesundheits- und Pflegeberufe als unzureichend und ungerecht, da nicht alle betroffenen Berufsgruppen berücksichtigt wurden. Sie forderte eine faire Anerkennung für alle systemrelevanten Beschäftigten, um ihnen für ihre Leistungen während der Pandemie gerecht zu werden.
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23.06.2021

Der Abgeordnete Christoph Steiner kritisiert die Bundesregierung scharf für ihre unzureichende finanzielle Unterstützung und Anerkennung des Pflege-, Reinigungs- und Betreuungspersonals sowie des medizinischen Personals während der Pandemie und fordert stattdessen eine gerechte Entlohnung, bessere Arbeitsbedingungen und eine Ausbildungsinitiative für den Pflegebereich. Er prangert die Deckelung der Zuschüsse und die Ausgrenzung freiwilliger Rettungsdienste an und schlägt einen Coronabonus von 1.000 Euro für alle beteiligten Mitarbeiter vor.
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23.06.2021

Abgeordnete Claudia Hauschildt-Buschberger berichtet über einen Beschluss des Nationalrates zur Änderung des Pflegefondsgesetzes und des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes und beantragt nach einstimmiger Zustimmung im Gesundheitsausschuss, keinen Einspruch gegen diesen Beschluss zu erheben.
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16.06.2021

Der Abgeordnete Bedrana Ribo begrüßt den Vorschlag des Pflegebonus für das Gesundheits- und Reinigungspersonal als angemessene Anerkennung für ihre außergewöhnlichen Leistungen während der COVID-19-Pandemie, betont dabei die Steuerbefreiung dieser Bonuszahlungen und fordert auch gewinnorientierte Einrichtungen auf, ihren MitarbeiterInnen Anerkennungen zu gewähren.
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16.06.2021

Die Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda betont, dass der Pflegebonus von bis zu 500 Euro steuerfrei für diejenigen vorgesehen ist, die direkten Kontakt mit Covid-19-Patienten hatten und dass dieser Betrag nur die Obergrenze des Bundes darstellt, während weitere Boni von anderen Organisationen und Arbeitgebern möglich und erwünscht sind. Gleichzeitig hebt sie hervor, dass klar definierte Kriterien für Förderungen notwendig sind und appelliert an betriebswirtschaftlich geführte Unternehmen, ihre Mitarbeiter für deren Einsatz während der Krise zusätzlich zu belohnen.
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16.06.2021

Philip Kucher betont in seiner Rede die Bedeutung finanzieller Unterstützung für Pflege-, Reinigungs- und Betreuungspersonal sowie medizinisches Personal während einer Pandemie. Er hebt hervor, dass diese Zuwendungen bis zu einem Betrag von 500 Euro steuerfrei sind, um die besondere Belastung dieser Berufsgruppen anzuerkennen und zu entlasten.
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16.06.2021

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak kritisiert die einmalige finanzielle Anerkennung für Pflege- und Gesundheitspersonal als unzureichend und fordert von der Regierung nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Entlohnung sowie eine langfristige Personal- und Kapazitätsplanung im Gesundheits- und Pflegebereich.
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16.06.2021

Der Abgeordnete Christian Ries kritisiert die unzureichende finanzielle Anerkennung von Pflegepersonal in Österreich und fordert eine bundesweite, leistungsgerechte Entlohnung sowie einen einmaligen Bonus von 1.000 Euro für im Rahmen der COVID-19-Pandemie eingesetzte Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich.
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16.06.2021

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler betont in ihrer Rede die immense Leistung von Pflege- und Gesundheitspersonal während der Pandemie und unterstützt den beschlossenen Coronabonus von 500 Euro als eine längst überfällige Anerkennung dieser außerordentlichen Beiträge, wobei sie auch künftig Respekt und Wertschätzung für alle im sozialen und gesundheitlichen Bereich Tätigen fordert.
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16.06.2021

Michael Seemayer kritisiert die Ungleichbehandlung im Regierungsantrag für den Corona-Bonus, da viele Beschäftigte im Gesundheitswesen und in weiteren systemrelevanten Branchen ausgeschlossen seien, und fordert eine gerechtere Verteilung der finanziellen Anerkennung an alle betroffenen Arbeitnehmer.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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