16.06.2021
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass im Falle einer Pandemie finanzielle Zuschüsse für besondere Belastungen im Pflegebereich und für außerordentliche Zuwendungen an Pflege-, Reinigungs- und Betreuungspersonal sowie an medizinisches Personal unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können, wobei diese Zuwendungen bis zu einem Betrag von 500 Euro von Steuern befreit sind.
Ausführlicher
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates betrifft Änderungen am Pflegefondsgesetz und am COVID-19-Zweckzuschussgesetz. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache: Im Pflegefondsgesetz wird geregelt, dass in Pandemiefällen den Bundesländern Mittel zur Verfügung gestellt werden können, zum Beispiel für Ersatzbetreuungseinrichtungen oder für besonders belastete Betreuungs-, Pflege- und Reinigungskräfte. Diese Mitarbeiter können dabei eine außerordentliche Zuwendung von bis zu 500 Euro erhalten, die steuerfrei ist und nicht als normales Entgelt gilt. Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz wird so geändert, dass die Erstattungskosten für Antigentests auf einen monatlichen Bedarf von maximal einer Packung zu zehn Stück pro Person beschränkt werden. Außerdem können Krankenhäuser und bestimmte andere medizinische Einrichtungen, die Patienten betreuen oder reinigen, außerordentliche Zuwendungen für ihre Mitarbeiter erhalten. Diese Zuwendungen sind auf 500 Euro pro Person begrenzt, steuerfrei und gelten nicht als normales Entgelt. Zusätzliche Änderungen im COVID-19-Zweckzuschussgesetz betreffen Verschiebungen bestimmter Fristen: Gelder für Projekte zur Bewältigung der COVID-19-Krise können jetzt bis zum 31. August 2021 beantragt werden, statt ursprünglich bis zum 30. Juni 2021. Weitere Regelungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr 2021 in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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