15.12.2021
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Eisenbahninfrastrukturunternehmen bestimmte Aufgaben an andere Unternehmen auslagern und mit Eisenbahnverkehrsunternehmen kooperieren können, um den Betrieb zu optimieren. Zudem wurden Regeln für den Bau von neuen Eisenbahnstrecken und deren Nutzung spezifiziert und die Informationspflichten gegenüber der Europäischen Union verstärkt.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat eine Änderung des Eisenbahngesetzes 1957, des Bundesbahngesetzes und des Unfalluntersuchungsgesetzes beschlossen. Eine neue Regelung erlaubt es Eisenbahninfrastrukturunternehmen, bestimmte Aufgaben wie Bau, Instandhaltung und Erneuerung der Bahninfrastruktur sowie das Verkehrsmanagement an andere geeignete Unternehmen auszulagern, solange keine Interessenkonflikte entstehen und die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Neu ist auch, dass verschiedene Eisenbahninfrastrukturunternehmen gemeinsam an Projekten arbeiten und öffentlich-private Partnerschaften eingehen können. Diese Partnerschaften erlauben es anderen Unternehmen, Eisenbahninfrastruktur teilweise oder ganz zu bauen, zu finanzieren oder zu betreiben. Eisenbahnverkehrsunternehmen können nun Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Serviceleistung für Kunden abschließen. Diese Vereinbarungen werden von der Schienen-Control Kommission überprüft, um Diskriminierung zu verhindern. Die eigentliche Nutzung der Eisenbahninfrastruktur kann zugunsten bestimmter Arten von Eisenbahnverkehrsdiensten beschränkt werden, was besonders für Fahrwegkapazitäten relevant ist. Eisenbahnunternehmen bekommen bei langfristigen und bedeutenden Investitionen zukünftig Rahmenregelungen für bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen auch länger. Bei Infrastruktur, die zwei Jahre lang nicht genutzt wurde, muss diese zum Leasing oder zur Vermietung ausgeschrieben werden, sofern keine Umstellung stattgefunden hat. Alle Angaben und Mitteilungen über Sicherheitsbescheinigungen werden nun automatisch an die Europäische Eisenbahnagentur übermittelt. Das Bundesbahngesetz bestimmt außerdem, dass der zuständige Minister Entgelte für das Mindestzugangspaket und die Fahrwegkapazität ermäßigen, erlassen oder stunden kann.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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