28.05.2020
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat das Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) beschlossen, das umfassende Regelungen zum Schutz von Menschen und Umwelt vor ionisierender Strahlung, zur sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle und zur nuklearen Sicherheit vorsieht, unter Berücksichtigung der aktuellen EU-Richtlinien und internationalen Standards.
Ausführlicher
Der Beschluss des österreichischen Nationalrats zum Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) zielt darauf ab, Menschen und die Umwelt vor ionisierender Strahlung zu schützen und nukleare Sicherheit zu gewährleisten. Er umfasst umfassende Regelungen für geplante, bestehende und Notfallexpositionssituationen. Neu ist, dass Tätigkeiten, die mit ionisierender Strahlung verbunden sind, nur dann bewilligt werden dürfen, wenn deren Nutzen die möglichen Risiken übersteigt. Zudem müssen alle Tätigkeiten, die mit Strahlung zu tun haben, von sachkundigen Personen überwacht werden. Für Arbeitskräfte, die mit Strahlung arbeiten, gibt es neue Gesundheits- und Sicherheitsregeln, einschließlich besonderem Schutz für Schwangere und stillende Frauen. Für den Radonschutz gibt es verstärkte Maßnahmen: Arbeitsplätze mit hoher Radonkonzentration müssen spezielle Schutzmaßnahmen wie regelmäßige Dosisüberwachung und Ernennung von Radonschutzbeauftragten einführen. Die Bevölkerung wird auch besser informiert und es gibt spezifische Regelungen für den Schutz vor Radon in Wohngebieten. Das Gesetz stärkt die Anforderungen an die Überwachung und den Schutz im Umgang mit radioaktiven Abfällen und kerntechnischen Anlagen. Es gibt strenge Bestimmungen für die Bewilligung und Überwachung von Entsorgungsanlagen und regelt die grenzüberschreitende Verbringung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen. Neue Sicherheitskontrollen und Optimierungsmaßnahmen sorgen dafür, dass exponierte Personen möglichst geringem Risiko ausgesetzt sind und geeignete Notfallmaßnahmen bereitstehen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
03.06.2020
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28.05.2020
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