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Gesundheitstelematikgesetz 2012

11.10.2022

Gesundheit und ErnährungInformation und Medien

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Apotheken künftig Impfungen in ein zentrales Impfregister eintragen dürfen und dass die Frist zur Überprüfung der Identität bei bestimmten Eintragungen und Nachtragungen auf 28 Tage verlängert wird.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert. Wichtige Änderungen betreffen insbesondere Fristen und die Rolle der Apotheken. Erstens, eine Frist in Bezug auf § 18 Abs. 6 Z 2 wurde von zwei Stunden auf 28 Tage verlängert. Zweitens, Apotheken dürfen künftig Impfungen im zentralen Impfregister nachtragen. Drittens, die Überprüfung der Identität für bestimmte Fälle darf nun bis zu 28 Tage zurückliegen. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

19.10.2022

Dr. Karlheinz Kornhäusl betont in seiner Rede die Vorteile des Gesundheitstelematikgesetzes, insbesondere, dass Apotheker*innen und Hebammen künftig Impfungen in den elektronischen Impfpass eintragen und auf ELGA zugreifen können, um die Arbeit im Gesundheitswesen zu erleichtern und den Patientenservice zu verbessern. Er widerspricht Einwänden bezüglich der Ausweitung der Zugriffsfrist auf 28 Tage und verteidigt die Maßnahme als sinnvolle Verbesserung.
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19.10.2022

Der Abgeordnete Ingo Appé betont die Wichtigkeit der Apotheken als Gesundheitsdienstleister und kritisiert die lange Zugriffszeit von 28 Tagen auf das ELGA-System für Apotheken als unverhältnismäßig. Er thematisiert außerdem die derzeitigen Lieferengpässe für Medikamente, die durch Auslagerungen der Produktion und Zusammenlegungen von Pharmaunternehmen entstehen, und fordert Maßnahmen, um diese Probleme zu beheben.
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19.10.2022

Die Abgeordnete Claudia Hauschildt-Buschberger betont, dass die geplante Eintragung von Impfungen durch Apotheken in ein zentrales Impfregister eine praktische und niederschwellige Serviceleistung darstellt. Sie verteidigt die Verlängerung der Frist zur Überprüfung der Identität auf 28 Tage als sinnvoll und datenschutzkonform, insbesondere für ältere oder eingeschränkte Patienten, die eine spätere telefonische Beratung benötigen könnten.
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11.10.2022

Der Abgeordnete Ralph Schallmeiner betont die Vorteile der neuen gesetzlichen Regelung, die es Apotheken und Hebammen ermöglicht, Impfungen in das zentrale Impfregister einzutragen, und verlängert die Zugriffsfrist zur Überprüfung der Identität. Er ruft zudem dazu auf, die verfügbaren Impfangebote gegen verschiedene Krankheiten zu nutzen, um das Gesundheitssystem zu entlasten.
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11.10.2022

Abgeordnete Martina Diesner-Wais betont die Bedeutung des elektronischen Impfpasses für die öffentliche Gesundheit und erklärt, dass die gezielte Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes es Apotheken ermöglicht, Impfungen in ein zentrales Impfregister einzutragen, wobei der Zugriff auf diese Daten auf 28 Tage verlängert wird. Sie bedankt sich bei den Gesundheitsberufen für ihre Unterstützung und Beratung in Bezug auf Impfungen.
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11.10.2022

Der Abgeordnete Mag. Christian Drobits kritisiert die Verlängerung der Frist zur Nachtragung von Impfungen im zentralen Impfregister auf 28 Tage als unangemessen und nicht datenschutzkonform, und beanstandet zudem, dass die Kosten für solche Nachtragungen nicht geregelt sind, was die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belasten würde. Seine Fraktion, die SPÖ, wird daher dem Gesetz nicht zustimmen.
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11.10.2022

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak unterstützt die Regelung, dass Apotheken Impfungen in ein zentrales Impfregister eintragen dürfen und der Zugriff auf die Elektronische Gesundheitsakte auf 28 Tage verlängert wird, da dies die Arbeit von Apothekern und Hebammen erleichtert und eine sinnvollere Einbindung weiterer Gesundheitsberufe in das System ermöglicht.
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11.10.2022

Abgeordneter Dr. Josef Smolle betont die Bedeutung der Erweiterungen im Gesundheitstelematikgesetz, die es Apothekern und Hebammen ermöglichen, Impfungen in das zentrale Impfregister einzutragen und eine verlängerte Einsichtsfrist in die E-Medikation der Patienten bieten. Er lobt dies als wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Gesundheitsdatennutzung und zur besseren Beratung der Patienten durch Apotheken, welche eine zentrale Rolle im österreichischen Gesundheitssystem spielen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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