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Heimopferrentengesetz

31.01.2023

Inneres und Recht

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Menschen mit dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, die keine Sozialhilfe wegen des Einkommens anderer Personen erhalten, nun Rentenleistungen bekommen können und dass bisherige Gerichtsurteile gegen Rentenansprüche nicht mehr gelten, sofern andere Bedingungen erfüllt sind.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat das Heimopferrentengesetz geändert. Hier sind die wichtigsten Punkte der Änderungen:

1. Personen, die dauerhaft arbeitsunfähig sind und aufgrund der Anrechnung des Einkommens anderer Personen keine Mindestsicherungsleistungen erhalten, sind nun den Beziehern einer Eigenpension gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie die gleichen Ansprüche auf Rentenleistungen haben.

2. Wenn Anträge auf monatliche Rentenleistungen aufgrund der neuen Regelung innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung des Gesetzes gestellt werden, werden die Renten ab dem Zeitpunkt anerkannt, an dem die Voraussetzungen erfüllt sind, aber frühestens ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes.

3. Ein rechtskräftiges Urteil eines Arbeits- und Sozialgerichtes, das eine individuelle Entschädigungsleistung ablehnt, verhindert nicht mehr die Gewährung der Rentenleistung. In solchen Fällen wird die Rentenleistung automatisch anerkannt, wenn sonstige Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Alle Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.02.2023

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Johannes Rauch, sprach über die geplanten Maßnahmen im Kinderschutz, die verpflichtende Kinderschutzkonzepte an Schulen und Vereinen umfassen, strengere Strafverfolgungen und finanzielle Mittel in Höhe von 9 Millionen Euro jährlich beinhalten. Er bezeichnete diese Schritte als bedeutenden Fortschritt im Kinderschutz in Österreich.
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15.02.2023

Die Novellierung des Heimopferrentengesetzes soll eine Gesetzeslücke schließen, indem sie Menschen, deren Partnereinkommen bisher ihren Anspruch auf eine Heimopferrente verhinderte, nun ebenfalls eine solche Rente ermöglicht. Dadurch soll eine OGH-Entscheidung berücksichtigt werden, welche feststellt, dass individuelle Entschädigungsleistungen den Anspruch auf diese Rente nicht beeinträchtigen.
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15.02.2023

Die österreichische Nationalratsabgeordnete Heike Eder unterstützt die Ausweitung der Heimopferrente, um auch arbeitsunfähigen Personen, die bisher aufgrund des Einkommens ihres Partners keine Sozialhilfe erhalten haben, den Anspruch auf diese Rente zu ermöglichen. Sie betont die Wichtigkeit von Prävention und Opferschutz, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
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15.02.2023

Mag. Daniela Gruber-Pruner begrüßt die beschlossene Gesetzesänderung, die Rentenleistungen an Gewaltopfer in staatlichen Einrichtungen ermöglicht, und fordert gleichzeitig umfassende Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, einschließlich Präventionsworkshops, verpflichtender Schulungen und gut ausgestatteter Kinderschutzzentren.
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15.02.2023

Claudia Hauschildt-Buschberger berichtet, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nach Beratung einstimmig empfiehlt, gegen den Beschluss des Nationalrates zur Änderung des Heimopferrentengesetzes keinen Einspruch zu erheben.
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15.02.2023

Abgeordnete Claudia Hauschildt-Buschberger weist darauf hin, dass sie bei der Antragstellung vergessen hat, den Antrag zu stellen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, und entschuldigt sich dafür, um sicherzustellen, dass bei diesem Gesetzesbeschluss kein Fehler gemacht wird.
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31.01.2023

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler betont in ihrer Rede, dass der Fünfparteienantrag zur Änderung des Heimopferrentengesetzes eine wichtige symbolische Wiedergutmachung für Opfer von Misshandlungen ist und durch die neue Regelung dauerhaft arbeitsunfähige Personen, die aufgrund des Einkommens ihrer Partner bisher keine Sozialhilfe erhielten, nun auch Rentenleistungen rückwirkend beanspruchen können. Sie unterstreicht zudem die Bedeutung von Prävention, Opferschutz und gesellschaftlicher Empathie.
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31.01.2023

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ) erläuterte, dass das Heimopferrentengesetz Lücken aufwies, die nun geschlossen werden, um sicherzustellen, dass auch Menschen mit dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, die aufgrund des Einkommens anderer Personen keine Sozialhilfe erhalten, Anspruch auf die Heimopferrente haben. Die Gesetzesänderung wurde parteiübergreifend unterstützt und soll betroffenen Opfern von Gewalt und Missbrauch in Heimen bessere Unterstützung bieten.
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31.01.2023

Mag. Gerald Loacker betont, dass Entschädigungen für in kirchlichen Einrichtungen erlittenes Unrecht nicht von den Steuerzahlern, sondern von der Kirche getragen werden sollten und kritisiert, dass aus wahltaktischen Gründen Entscheidungen getroffen werden, die zukünftigen Generationen finanzielle Lasten aufbürden.
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31.01.2023

Abgeordnete Heike Grebien lobte die Erweiterung der Heimopferrente und betonte die Notwendigkeit, historische Ungerechtigkeiten gegenüber Kindern und Jugendlichen in Pflege- und Heimeinrichtungen durch gezielte Maßnahmen zu korrigieren. Sie würdigte die Zusammenarbeit der Fraktionen und betonte die Verantwortung, solche Übergriffe nicht zu wiederholen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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