26.04.2023
Kurz gesagt
Der Beschluss regelt, dass auch Fraktionsvorsitzende des Bundesrates eine Vergütung für ihre parlamentarischen Mitarbeiter erhalten, und klärt, wie lange diese Vergütung nach dem Ausscheiden aus dem Nationalrat fortgesetzt wird, insbesondere bei gesetzlichen Kündigungsfristen oder Kündigungsschutz.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein Bundesgesetz geändert, das die Beschäftigung von parlamentarischen Mitarbeitern regelt. Wesentliche Änderungen betreffen die Vergütung und das Ende der Dienstverhältnisse dieser Mitarbeiter. Erstens, neben Mitgliedern des Nationalrates können nun auch Fraktionsvorsitzende im Bundesrat eine Vergütung für die Beschäftigung von parlamentarischen Mitarbeitern erhalten. Diese Regelung wird angewendet, als ob sie selbst Mitglieder des Nationalrates wären. Zweitens, die maximale Vergütung für Dienstverträge umfasst nun zusätzlich zu laufendem Entgelt auch alle gesetzlichen Abgaben und sonstigen Kosten. Für Werkverträge werden Honorare inklusive Umsatzsteuer sowie weitere Steuern und Abgaben vergütet. Drittens, bei vorzeitigem Ausscheiden eines Abgeordneten aus dem Nationalrat endet das Dienstverhältnis des Mitarbeiters automatisch mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist, es sei denn, es besteht ein gesetzlicher Kündigungsschutz oder die Vergütung wird auf ein anderes Mitglied übertragen. Diese Regelungen treten mit der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
10.05.2023
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10.05.2023
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26.04.2023
26.04.2023
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