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Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz – ParlMG

26.04.2023

Parlament und Demokratie

Kurz gesagt
Der Beschluss regelt, dass auch Fraktionsvorsitzende des Bundesrates eine Vergütung für ihre parlamentarischen Mitarbeiter erhalten, und klärt, wie lange diese Vergütung nach dem Ausscheiden aus dem Nationalrat fortgesetzt wird, insbesondere bei gesetzlichen Kündigungsfristen oder Kündigungsschutz.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein Bundesgesetz geändert, das die Beschäftigung von parlamentarischen Mitarbeitern regelt. Wesentliche Änderungen betreffen die Vergütung und das Ende der Dienstverhältnisse dieser Mitarbeiter. 

Erstens, neben Mitgliedern des Nationalrates können nun auch Fraktionsvorsitzende im Bundesrat eine Vergütung für die Beschäftigung von parlamentarischen Mitarbeitern erhalten. Diese Regelung wird angewendet, als ob sie selbst Mitglieder des Nationalrates wären.

Zweitens, die maximale Vergütung für Dienstverträge umfasst nun zusätzlich zu laufendem Entgelt auch alle gesetzlichen Abgaben und sonstigen Kosten. Für Werkverträge werden Honorare inklusive Umsatzsteuer sowie weitere Steuern und Abgaben vergütet. 

Drittens, bei vorzeitigem Ausscheiden eines Abgeordneten aus dem Nationalrat endet das Dienstverhältnis des Mitarbeiters automatisch mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist, es sei denn, es besteht ein gesetzlicher Kündigungsschutz oder die Vergütung wird auf ein anderes Mitglied übertragen. Diese Regelungen treten mit der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

10.05.2023

Die Abgeordnete Klara Neurauter erläutert, dass die neue Regelung sicherstellt, dass das Dienstverhältnis von parlamentarischen Mitarbeitern im Falle des Ausscheidens eines Nationalratsabgeordneten automatisch gekündigt wird, wobei Kündigungsfristen und -schutz berücksichtigt werden, und dass der Lohnrefundierungsanspruch für den betroffenen Zeitraum weiterhin besteht.
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10.05.2023

Abgeordnete Korinna Schumann lobt die neue Regelung, die Fraktionsvorsitzenden des Bundesrates eine Vergütung für ihre parlamentarischen Mitarbeiter garantiert, als Ergebnis fraktionsübergreifender Zusammenarbeit und betont die wichtige Rolle und die Absicherung dieser Mitarbeiter. Sie schlägt zudem vor, den Bundesräten generell die Möglichkeit zu geben, eigene parlamentarische Mitarbeiter anzustellen, um dem wachsenden Arbeitsaufwand gerecht zu werden und den Bundesrat aufzuwerten.
ruhigformalüberzeugendoptimistischerzählendpräzisehöflichkonstruktiv

10.05.2023

Abgeordneter Günter Pröller (FPÖ) begrüßt die dienstrechtliche Besserstellung parlamentarischer Mitarbeiter, die mehr Rechtssicherheit und finanziellen Schutz bietet, besonders im Hinblick auf Kündigungsfristen, und dankt ausdrücklich den Mitarbeitern seiner Fraktion für ihre wertvolle Unterstützung.
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10.05.2023

Der Abgeordnete Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross dankt den parlamentarischen Mitarbeitern für ihre wertvolle Unterstützung, betont ihre Bedeutung für die Qualität der parlamentarischen Arbeit und begrüßt die überfraktionelle Einigung, die eine wichtige Verbesserung im Arbeitsrecht darstellt.
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26.04.2023

Abgeordneter Werner Herbert unterstützt die Gesetzesvorlage zur besseren dienstrechtlichen Stellung parlamentarischer Mitarbeiter, besonders hinsichtlich Kündigungsschutz und Vergütungsanspruch, da sie Rechtssicherheit schafft und die Arbeit der Mitarbeiter würdigt.
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26.04.2023

Abgeordneter Johann Singer erläutert, dass die Novelle des Bundesgesetzes über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klare Regelungen für den Fortbestand der Vergütung und den Kündigungsschutz nach dem Ausscheiden eines Nationalratsmitgliedes schafft und damit Unsicherheiten für die Mitarbeiter behebt. Die Regelung umfasst auch die Mitarbeiter der Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat.
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26.04.2023

Abgeordnete Katharina Kucharowits dankte den parlamentarischen Mitarbeiter:innen für ihre Unterstützung und erklärte, dass der neue Beschluss sicherstellt, dass diese bei Ausscheiden eines Abgeordneten oder Fraktionsvorsitzenden im Nationalrat oder Bundesrat soziale Absicherung und eine gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist erhalten, um nicht ohne Vergütung dazustehen. Sie hob die überfraktionelle Zusammenarbeit und die Beiträge der Parlamentsdirektion und Klubsekretär:innen hervor.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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