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Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2023 – GesDigG 2023

14.12.2023

Budget und FinanzenInformation und MedienWirtschaft

Kurz gesagt
Das neue Gesetz bestimmt, dass Personen, die in Österreich oder im Ausland wegen bestimmter schwerer Vermögensdelikte zu mehr als sechs Monaten Haft verurteilt wurden, für drei Jahre nicht Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied verschiedener Gesellschaftsformen sein dürfen, und regelt, wie diese Disqualifikationen überprüft und durchgesetzt werden.

Ausführlicher

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates führt neue Regelungen ein, die Personen mit Vorstrafen für bestimmte Straftaten von der Möglichkeit ausschließt, als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied verschiedener Gesellschaftsformen (GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft, SE, SCE) tätig zu sein. Dies gilt für Verurteilungen zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen Betrug, Untreue und weiteren spezifischen Delikten. Die Disqualifikation dauert drei Jahre nach der Rechtskraft der Verurteilung. Dies betrifft auch vergleichbare Verurteilungen durch ausländische Gerichte.

Von den Änderungen betroffene Personen müssen ihren Rücktritt unverzüglich erklären, der nach 14 Tagen wirksam wird. Firmenbuchgerichte prüfen durch automatische Abfragen im Strafregister, ob eingetragene Personen von diesen Ausschlussregeln betroffen sind, und sorgen bei Bedarf für die Löschung dieser Personen aus dem Firmenbuch.

Zusätzlich müssen natürliche Personen ohne Wohnsitz im Inland bei Firmenbuchanmeldungen ihre Staatsangehörigkeit und ihren Wohnsitzstaat angeben, die jedoch nicht im Firmenbuch eingetragen, sondern zur Aufnahme in das Unternehmensregister weitergeleitet werden.

Diese neuen Regelungen treten am 1. Jänner 2024 in Kraft und gelten für Verurteilungen, deren Rechtskraft nach dem 31. Dezember 2023 eingetreten ist.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

19.12.2023

Der Abgeordnete Dr. Manfred Mertel (SPÖ) thematisierte in seiner Rede die Notwendigkeit einer strikteren und effizienteren Handhabung von Disqualifikationen für Geschäftsführer, die wegen schwerer Vermögensdelikte verurteilt wurden, und betonte die Vorbildrolle, die politisch Verantwortliche und Geschäftsleiter innerhalb der Gesellschaft einnehmen sollten. Zudem kritisierte er die milde Handhabung des Gesetzes und mahnte an, dass die politische Tätigkeit immer dem Wohl der Gesellschaft dienen sollte, wobei er auch soziale Aspekte und die Arbeitsbedingungen der Bevölkerung ansprach.
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19.12.2023

Bundesrätin Elisabeth Kittl (Grüne, Wien) erläutert, dass Personen, die wegen bestimmter schwerer Vermögensdelikte zu mehr als sechs Monaten Haft verurteilt wurden, für drei Jahre nicht Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied verschiedener Gesellschaftsformen sein dürfen, und das Firmenbuch dies automatisch überprüft und durchsetzt. Sie betont, dass diese Regelung das Vertrauen in wirtschaftliches Verhalten stärkt und grenzüberschreitende Rechtssicherheit vorantreibt.
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19.12.2023

Bundesrätin Marlies Doppler von der FPÖ kritisiert die Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie in nationales Recht aufgrund fehlender Klarheit und potenzieller Willkür bei der Disqualifizierung von Geschäftsführern, die wegen schwerer Vermögensdelikte verurteilt wurden, und lehnt daher den Gesetzentwurf ab.
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19.12.2023

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs betont in ihrer Rede, dass das neue Gesetz zur Disqualifikation von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern bei bestimmten Vermögensdelikten die Rechtssicherheit gewährleistet, indem es sich auf wirtschaftsnahe Delikte beschränkt und einen Deliktskatalog enthält. Sie weist darauf hin, dass diese Maßnahme dem Schutz der Allgemeinheit und außenstehender Dritter dient und plädiert für die Zustimmung zum Gesetz.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

14.12.2023

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ) kritisiert die Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie in österreichisches Recht, welche disqualifizierten Geschäftsführern trotz krimineller Handlungen weiterhin ermöglicht, monatelang im Amt zu bleiben. Ihrer Ansicht nach ist die Umsetzung zu lasch und sollte strenger gestaltet sein, um sofortige Abberufungen wie in Deutschland zu ermöglichen.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

14.12.2023

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze von den Grünen erklärt, dass das neue Gesetz sicherstellen soll, dass Personen, die wegen schwerer Vermögensdelikte wie Betrug oder Geldwäsche verurteilt wurden, nicht als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder tätig sein dürfen, um eine EU-Richtlinie umzusetzen. Sie betont die Notwendigkeit und Dringlichkeit dieser Regelung und bittet um Zustimmung.
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14.12.2023

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl von der FPÖ äußerte Bedenken gegen das neue Gesetz, das Personen mit bestimmten schweren Vermögensstrafsachen von der Geschäftsführer- oder Vorstandsrolle ausschließt, weil es seiner Meinung nach ausländischen Rechtssystemen ermöglicht, Einfluss auf österreichische Entscheidungen zu nehmen, was zu möglichen Diskriminierungen führen könnte.
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14.12.2023

Abg. Mag. Johanna Jachs (ÖVP) unterstützt das neue Gesetz zur Disqualifikation von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern, die wegen schwerer Vermögensdelikte verurteilt wurden, und betont die Wichtigkeit eines EU-weiten Informationsaustauschs und der Resozialisierung, während sie die Opposition zur Zustimmung auffordert. Außerdem wünscht sie sich für das kommende Wahljahr eine sachliche und ideenorientierte Debattenkultur.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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