14.12.2023
Kurz gesagt
Das neue Gesetz bestimmt, dass Personen, die in Österreich oder im Ausland wegen bestimmter schwerer Vermögensdelikte zu mehr als sechs Monaten Haft verurteilt wurden, für drei Jahre nicht Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied verschiedener Gesellschaftsformen sein dürfen, und regelt, wie diese Disqualifikationen überprüft und durchgesetzt werden.
Ausführlicher
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates führt neue Regelungen ein, die Personen mit Vorstrafen für bestimmte Straftaten von der Möglichkeit ausschließt, als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied verschiedener Gesellschaftsformen (GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft, SE, SCE) tätig zu sein. Dies gilt für Verurteilungen zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen Betrug, Untreue und weiteren spezifischen Delikten. Die Disqualifikation dauert drei Jahre nach der Rechtskraft der Verurteilung. Dies betrifft auch vergleichbare Verurteilungen durch ausländische Gerichte. Von den Änderungen betroffene Personen müssen ihren Rücktritt unverzüglich erklären, der nach 14 Tagen wirksam wird. Firmenbuchgerichte prüfen durch automatische Abfragen im Strafregister, ob eingetragene Personen von diesen Ausschlussregeln betroffen sind, und sorgen bei Bedarf für die Löschung dieser Personen aus dem Firmenbuch. Zusätzlich müssen natürliche Personen ohne Wohnsitz im Inland bei Firmenbuchanmeldungen ihre Staatsangehörigkeit und ihren Wohnsitzstaat angeben, die jedoch nicht im Firmenbuch eingetragen, sondern zur Aufnahme in das Unternehmensregister weitergeleitet werden. Diese neuen Regelungen treten am 1. Jänner 2024 in Kraft und gelten für Verurteilungen, deren Rechtskraft nach dem 31. Dezember 2023 eingetreten ist.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
19.12.2023
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14.12.2023
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