06.07.2020
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Wochen-, Regional-, Online-Zeitungen und Zeitschriften im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Krise zusätzliche Förderungen erhalten können, wobei dafür insgesamt 3 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Ausführlicher
Der Nationalrat hat beschlossen, das Presseförderungsgesetz 2004 zu ändern, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Medien abzufedern. Medien wie Wochenzeitungen, Zeitschriften, Regionalzeitungen und Onlinezeitungen können im Jahr 2020 einmalige finanzielle Unterstützung erhalten. Insgesamt stehen dafür 3 Millionen Euro zur Verfügung. Um die Förderung zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel Anforderungen an Auflage, Erscheinungshäufigkeit und journalistische Qualität. Außerdem dürfen die Medieninhaber keine öffentlichen Körperschaften sein. Besonders hervorzuheben ist, dass die Förderbedingungen für Online-Medien konkretisiert wurden. Diese müssen unter anderem im Jahr 2019 bestimmte Umsatzgrenzen erreicht haben und einen Großteil ihres Umsatzes aus Abonnements und Spenden erzielt haben. Zudem gibt es spezifische Nachweispflichten für die Medieninhaber, um die Förderungswürdigkeit zu belegen. Abschließend ist zu beachten, dass diese Sonderförderung nur begrenzt bis Ende 2020 gilt und eine Obergrenze von 200.000 Euro pro Medieninhaber festgelegt wurde.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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