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Pensionsgesetz 1965 und Bundesbahn-Pensionsgesetz

07.07.2020

Gesundheit und ErnährungSoziales

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Waisen, die während der COVID-19-Pandemie Unterstützung erhalten, diese rückwirkend ab dem 11. März 2020 bis maximal zum 31. Dezember 2020 und bis zum 27. Lebensjahr plus sechs Monate bekommen können. Diese Regelung gilt sowohl für das allgemeine Pensionsgesetz als auch für das Bundesbahn-Pensionsgesetz.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Pensionsgesetz von 1965 und am Bundesbahn-Pensionsgesetz beschlossen. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich den Anspruch auf Waisenversorgungsgenuss während der COVID-19-Pandemie. Rückwirkend ab dem 11. März 2020 und bis längstens zum 31. Dezember 2020 können Waisen, die die weiteren Voraussetzungen erfüllen, diesen Anspruch geltend machen. Dabei darf das 27. Lebensjahr und sechs Monate nicht überschritten werden. Zusätzlich wird der Zeitraum für den erforderlichen Nachweis durch die Pandemie um ein Semester oder ein Ausbildungsjahr verlängert, wenn das Studium vor Erreichen der Altersgrenze begonnen wurde. Diese Änderungen treten mit dem Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.07.2020

Der Abgeordnete Stefan Zaggl-Kasztner lobt das österreichische Pensionssystem als stabil und international anerkannt, betont jedoch die Notwendigkeit von Reformen zur Einkommensgleichheit zwischen den Geschlechtern und unterstützt die Verlängerung der Waisenpension und der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe als sinnvolle Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener.
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15.07.2020

Die Abgeordnete Marlies Steiner-Wieser (FPÖ) unterstützt die Verlängerung der Waisenpension für Beamtenkinder und die Fristverlängerung für den Bericht der Alterssicherungskommission um vier Monate. Sie warnt den Sozialminister jedoch davor, die Pensionen und die Hacklerregelung unter dem Vorwand der Coronakrise zu schwächen, da dies die finanziell schwächeren Pensionisten besonders schwer treffen würde.
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15.07.2020

Ernest Schwindsackl betont die Bedeutung der Verlängerung des Anspruchs auf Waisenpensionen auf bis zu sechs Monate über das 27. Lebensjahr hinaus für alle Waisenkinder, um finanzielle Nachteile während der Ausbildung zu vermeiden. Zudem erläutert er die Verschiebung der Frist für den Bericht zur langfristigen Pensionssicherung aufgrund fehlender aktualisierter Daten durch die Corona-Pandemie.
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07.07.2020

Abgeordneter Alois Stöger unterstützt im Namen der Sozialdemokratie die beiden Gesetzentwürfe, die die Stabilität und Sicherheit der Pensionen in Österreich gewährleisten sollen. Er betont die Bedeutung von Arbeitsplätzen für die Pensionssicherheit und fordert, dass Menschen nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
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07.07.2020

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher betont die Wichtigkeit der Gesetzesänderung, die den verlängerten Anspruch auf Waisenpensionen für Kinder von Beamtinnen und Beamten bis zum 27. Lebensjahr plus sechs Monate ermöglicht und damit eine Ungleichbehandlung von Waisenkindern beseitigt, was zusätzlich finanzielle Unterstützung in herausfordernden Lebenslagen sicherstellt.
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07.07.2020

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker kritisiert die Verzögerungstaktik der österreichischen Bundesregierung in Bezug auf die Arbeit der Alterssicherungskommission und wirft ihr vor, notwendige Berichte und Maßnahmen zur Sicherung der Pensionen immer wieder zu verschieben. Dabei verweist er auf handfeste Fakten und Kostenprognosen, die dringendes Handeln erfordern würden.
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07.07.2020

Abgeordnete Bettina Zopf betont die Wichtigkeit der Gleichstellung im Pensionsgesetz, insbesondere für Beamtinnen und Beamte, und freut sich über die Fortschritte bei den bäuerlichen Pensionen. Sie hebt hervor, dass Einigkeit und Gleichbehandlung wichtige Signale für die Bevölkerung sind.
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07.07.2020

Abgeordneter Mag. Markus Koza erklärt, dass die Verschiebung der Prognose der Alterssicherungskommission zur langfristigen Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung notwendig ist, um aussagekräftige Daten zu verwenden, die die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie korrekt berücksichtigen, und nicht etwa aus willkürlichem Verschieben oder Verschleiern von Zahlen resultiert.
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07.07.2020

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) betont die Notwendigkeit, die Möglichkeit der abschlagsfreien Pension nach 45 Arbeitsjahren beizubehalten und kritisiert die Grünen für ihre frühere und aktuelle Rolle bei der Beibehaltung von Luxuspensionen, die er dringend abgeschafft sehen möchte.
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07.07.2020

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) rechtfertigt die Verlängerung der Fristen zur Erstellung eines Alterssicherungsgutachtens sowie für den Bezug von Waisenpensionen auf 27 Jahre und sechs Monate aufgrund der Komplikationen durch die COVID-19-Pandemie und kritisiert die wirtschaftsliberale Haltung der NEOS sowie deren Forderungen nach Strafzahlungen für Unternehmer.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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