12.06.2024
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass die Frequenznutzung auf Antrag flexibler gestaltet werden kann, um technologische und effizienzbezogene Anpassungen zu ermöglichen, wobei die Versorgungspflichten und Wettbewerbsauswirkungen berücksichtigt werden müssen. Dieser Beschluss gilt auch rückwirkend für bereits bestehende Frequenzzuteilungen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich die Nutzung von Frequenzen. Erstens kann die zuständige Behörde auf Antrag eines Frequenzinhabers die vorgeschriebene Nutzung ändern. Dabei muss sie darauf achten, dass die Technologie- und Diensteneutralität sowie die Energieeffizienz berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist, dass durch Maßnahmen zur Energieeinsparung keine Versorgungspflichten verletzt werden. Die Behörde muss auch die technische Entwicklung, die Versorgung der Bevölkerung und die Auswirkungen auf den Wettbewerb in ihre Entscheidungen einbeziehen. Zweitens können auch schon bestehende Frequenzzuteilungen entsprechend den neuen Regelungen angepasst werden. Dies bedeutet, dass Inhaber von Frequenzen nun auch nachträglich Änderungen beantragen können, um beispielsweise energieeffizienter zu arbeiten oder neue Technologien zu nutzen, solange dies mit dem aktuellen Frequenznutzungsplan vereinbar ist.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
26.06.2024
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