03.07.2024
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat Änderungen im Medizinproduktegesetz 2021 beschlossen, die insbesondere neue Regelungen zur Überwachung und Bereitstellung von medizinischen Geräten auf dem Markt sowie Anforderungen an Ethikkommissionen und klinische Prüfungen betreffen.
Ausführlicher
Der Nationalrat hat Änderungen am Medizinproduktegesetz 2021 beschlossen, die insbesondere den Umgang mit Medizinprodukten betreffen. Eine wesentliche Änderung ist die Einführung des Begriffs „weiteres Bereitstellen auf dem Markt“. Dies bedeutet, dass bereits in Betrieb genommene Medizinprodukte jetzt auch weiter entgeltlich oder unentgeltlich durch Gesundheitseinrichtungen zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung im Unionsmarkt bereitgestellt werden dürfen. Ethikkommissionen, die multizentrische klinische Prüfungen und Kombinationsstudien beurteilen, müssen spezielle Anforderungen erfüllen, die durch eine Verordnung des Bundesministers festgelegt werden. Diese Kommissionen müssen sich beim Bundesministerium melden und werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen, auf dessen Homepage bekanntgegeben. Bei Missachtung der Anforderungen kann das Bundesministerium die Tätigkeit dieser Kommissionen einschränken oder einstellen. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Übergangsregelungen für Medizinprodukte, die vor Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2021 in Betrieb waren. Diese dürfen weiterhin betrieben oder angewendet werden, sofern keine sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen. Zudem wurden spezifische Fristen festgelegt, bis wann diese Produkte in Verkehr gebracht oder weiterhin betrieben werden dürfen, unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Anforderungen an die Konformitätsbewertung. Dies betrifft auch In-vitro-Diagnostika, die entsprechend den neuen Regelungen weiter auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Zusammengefasst, die Änderungen stärken die Überwachung und Kontrolle von Medizinprodukten im Markt und stellen sicher, dass auch bereits genutzte Produkte den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Das betrifft sowohl neue als auch bereits in Betrieb genommene Medizinprodukte und sorgt für konsistente Sicherheitsstandards im Gesundheitswesen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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