03.07.2024
Kurz gesagt
Der Beschluss führt den elektronischen Impfpass (eImpfpass) ein und erweitert die Funktionen des Elektronischen Gesundheitsakts (ELGA) um den Zugriff von Rettungsdiensten und der Gesundheitsberatung 1450 auf Gesundheitsdaten; zudem wird die Unterstützung der Bürger durch eine zentrale ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung verbessert.
Ausführlicher
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates bezieht sich auf mehrere Gesetze, darunter das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Patientenverfügungs-Gesetz und das Suchtmittelgesetz. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft das Gesundheitstelematikgesetz 2012, insbesondere die Einführung und Regelung des eImpfpasses. Der eImpfpass ist eine digitale Dokumentation aller Impfungen, die umfassendere und genauere Impfdaten ermöglicht und somit die Impfversorgung und die Reaktionsfähigkeit bei Krankheitsausbrüchen verbessert. Die Daten werden im zentralen Impfregister gespeichert und können von speziell berechtigten Gesundheitsdiensteanbietern eingesehen werden. Bürger können auch selbst Impfungen eintragen und diese Daten berichtigen oder löschen. Eine weitere wichtige Änderung betrifft ELGA, das elektronische Gesundheitsakte-System. Die bisherige ELGA-Ombudsstelle wird zu einer umfassenderen ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung, die Bürger und Gesundheitsdiensteanbieter bei der Nutzung von ELGA und anderen eHealth-Anwendungen unterstützt. Diese Einrichtung wird in verschiedene Bereiche gegliedert, darunter eine Servicestelle, eine Widerspruchsstelle und eine Serviceline. Die Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz betreffen die Bereitstellung und den Betrieb der ELGA Widerspruchsstelle und der Serviceline durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger im übertragenen Wirkungsbereich. Zudem soll die Serviceline bis Ende 2025 betrieben werden. Des Weiteren wurden Anpassungen im Epidemiegesetz 1950 und im Patientenverfügungs-Gesetz vorgenommen. Gleichzeitig wurde die Verjährungsfrist im Suchtmittelgesetz von 2024 auf 2026 verlängert. Diese Änderungen zielen darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen an aktuelle gesundheitspolitische und technologische Entwicklungen anzupassen und eine effizientere und sicherere Verwaltung von Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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