04.07.2024
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2024 Medien, an denen staatliche oder staatlich ähnliche Organisationen beteiligt sind, keine Förderung mehr erhalten dürfen, außer es handelt sich um gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften.Ausführlicher
Der Nationalrat hat beschlossen, das Bundesgesetz zur Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik aus dem Jahr 1984 zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die Förderung von Medien. Künftig sind Medieninhaber periodischer Druckschriften von der Förderung ausgeschlossen, wenn Gebietskörperschaften (wie z.B. Bund, Länder oder Gemeinden) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (außer gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften) beteiligt sind oder als Herausgeber oder Verleger der Druckschriften fungieren. Diese Änderung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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