08.07.2020
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates zum Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 führt unter anderem erweiterte Zuständigkeiten und Berichtspflichten für das Bundesamt für Ernährungssicherheit ein sowie zusätzliche Anforderungen an die Planung und Durchführung von amtlichen Kontrollen, um die EU-weiten Vorschriften zu Pflanzenschutzmitteln besser umzusetzen und zu überwachen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 beschlossen. Hier sind die wichtigsten Punkte einfach und übersichtlich zusammengefasst: Das Pflanzenschutzmittelgesetz dient nun hauptsächlich der Umsetzung von EU-Verordnungen und Richtlinien, die das Inverkehrbringen und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln regeln. Die Zuständigkeiten wurden klargestellt: Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ist jetzt verantwortlich, nicht mehr der frühere Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Neu eingeführt wurden Vorschriften zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch zwischen verschiedenen Behörden. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit muss alle relevanten Unterlagen wie Kontrollpläne und Berichte rechtzeitig vorlegen, damit die Koordinierungsaufgaben und Berichtspflichten gegenüber der EU erfüllt werden können. Auch der Informationsaustausch wurde klarer geregelt: Bei amtlichen Kontrollen soll eng zusammengearbeitet werden, um eine einheitliche und koordinierte Überwachung sicherzustellen. Bei der Nutzung personenbezogener Daten müssen die Datenschutz-Grundverordnung und das Datenschutzgesetz eingehalten werden. Schließlich wurden auch die Strafbestimmungen angepasst. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat jetzt erweiterte Befugnisse in Verwaltungsstrafverfahren. Entscheidungen hierzu müssen diesem Amt zugestellt werden. Diese Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
14.07.2020
14.07.2020
14.07.2020
14.07.2020
14.07.2020
08.07.2020 - 3 minuten
08.07.2020 - 3 minuten
08.07.2020 - 3 minuten
08.07.2020 - 3 minuten
08.07.2020 - 3 minuten
08.07.2020 - 5 minuten
08.07.2020 - 7 minuten
08.07.2020 - 5 minuten
Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.