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Pflanzenschutzmittelgesetz 2011

08.07.2020

Land- und Forstwirtschaft

Kurz gesagt

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates zum Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 führt unter anderem erweiterte Zuständigkeiten und Berichtspflichten für das Bundesamt für Ernährungssicherheit ein sowie zusätzliche Anforderungen an die Planung und Durchführung von amtlichen Kontrollen, um die EU-weiten Vorschriften zu Pflanzenschutzmitteln besser umzusetzen und zu überwachen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 beschlossen. Hier sind die wichtigsten Punkte einfach und übersichtlich zusammengefasst:

Das Pflanzenschutzmittelgesetz dient nun hauptsächlich der Umsetzung von EU-Verordnungen und Richtlinien, die das Inverkehrbringen und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln regeln. Die Zuständigkeiten wurden klargestellt: Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ist jetzt verantwortlich, nicht mehr der frühere Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. 

Neu eingeführt wurden Vorschriften zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch zwischen verschiedenen Behörden. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit muss alle relevanten Unterlagen wie Kontrollpläne und Berichte rechtzeitig vorlegen, damit die Koordinierungsaufgaben und Berichtspflichten gegenüber der EU erfüllt werden können.

Auch der Informationsaustausch wurde klarer geregelt: Bei amtlichen Kontrollen soll eng zusammengearbeitet werden, um eine einheitliche und koordinierte Überwachung sicherzustellen. Bei der Nutzung personenbezogener Daten müssen die Datenschutz-Grundverordnung und das Datenschutzgesetz eingehalten werden. 

Schließlich wurden auch die Strafbestimmungen angepasst. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat jetzt erweiterte Befugnisse in Verwaltungsstrafverfahren. Entscheidungen hierzu müssen diesem Amt zugestellt werden. Diese Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

14.07.2020

Abgeordneter Andreas Lackner betont die Notwendigkeit der Novellierung des Pflanzenschutzmittelgesetzes und Futtermittelgesetzes gemäß EU-Vorgaben, spricht sich für das Glyphosatverbot aus und fordert langfristige Eiweißversorgung durch heimische und gentechnikfreie Futtermittel. Zudem appelliert er für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie.
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14.07.2020

Martin Preineder betont in seiner Rede die Bedeutung der Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln durch die österreichische Landwirtschaft, die sich auch in Krisenzeiten bewährt habe. Er spricht sich für einen sachlichen und wissenschaftlich fundierten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln aus und betont, dass heimische Lebensmittel, insbesondere biologische, den Konsumenten bereits hohe Sicherheit und Qualität bieten.
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14.07.2020

Johanna Miesenberger betont in ihrer Rede die Bedeutung der Herkunftskennzeichnung und Nachvollziehbarkeit von Lebensmitteln für das Vertrauen der Konsumenten und die heimische Landwirtschaft. Sie hebt hervor, dass die Gesetzesnovellen zur Futtermittel- und Pflanzenschutzmittelkontrolle notwendig sind, um die Sicherheit und Transparenz von Lebensmitteln zu gewährleisten und moderne Kontrollmethoden zu etablieren.
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14.07.2020

Abgeordnete Eva Prischl befürwortet die Änderungen des Futtermittelgesetzes zur Digitalisierung und EU-Rechtsanpassung, kritisiert jedoch scharf die unzureichenden Maßnahmen im Pflanzenschutzmittelgesetz und fordert ein Totalverbot von Glyphosat in Österreich. Trotz ihrer Kritik wird ihre Fraktion den Änderungen zustimmen, da sie notwendige Anpassungen an EU-Vorgaben und Verfassungsänderungen enthalten.
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14.07.2020

Abgeordneter Thomas Schererbauer betonte die Bedeutung der Pflanzengesundheit und forderte eine Glyphosatkennzeichnung für Lebensmittel, um den Konsumenten die Möglichkeit zu geben, glyphosatfreie Produkte zu wählen. Er hob hervor, dass trotz der technischen Natur der Gesetzesänderungen deren Relevanz für gesunde Pflanzenproduktion und nachhaltige Landwirtschaft entscheidend ist.
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08.07.2020 - 3 minuten

Der Abgeordnete Alois Kainz betonte die Bedeutung der Pflanzengesundheit für Ernährung und Umwelt sowie die Notwendigkeit einer technischen Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 aufgrund neuer EU-Verordnungen und Kompetenzänderungen, und sprach sich für eine Beschränkung oder ein Verbot von Glyphosat in Österreich aus, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
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08.07.2020 - 3 minuten

Der Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer betont die Notwendigkeit der Änderungen im Futtermittelgesetz und im Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, um die Futtermittelsicherheit zu erhöhen und die EU-weiten Vorschriften zu Pflanzenschutzmitteln besser umzusetzen und zu überwachen.
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08.07.2020 - 3 minuten

Elisabeth Köstinger, Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, erläutert in ihrer Rede die geplanten Änderungen der Novellen zum Futtermittelgesetz und Pflanzenschutzmittelgesetz, die digitale Modernisierungen und die Anpassung an EU-Vorschriften umfassen, um die Futtermittel- und Pflanzenschutzmittelkontrollen zu verbessern.
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08.07.2020 - 3 minuten

Abgeordneter Andreas Kühberger betont die Bedeutung einer gesicherten und gesunden Lebensmittelversorgung und erläutert, wie das neue Futtermittelgesetz durch den Ausbau und die Digitalisierung der Futtermittelkontrolle sowie der Zusammenarbeit zwischen der Ages und dem VIS die Lebensmittelsicherheit weiter erhöht. Er unterstreicht, dass neue Technologien zur besseren Nachverfolgung von Herkunft und Warenflüssen genutzt werden sollen.
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08.07.2020 - 3 minuten

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ) fordert eine gesetzliche Kennzeichnung für Lebensmittel, die unter Einsatz von Glyphosat produziert wurden, damit Konsumenten bewusst glyphosatfreie Produkte wählen können.
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08.07.2020 - 5 minuten

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ) unterstützt die Digitalisierung der Kontrollabläufe im Futtermittelgesetz zur Verbesserung der Effizienz und Fehlerreduktion, kritisiert jedoch die Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011, da sie ein Totalverbot von Glyphosat vermisst. Sie appelliert an den Nationalrat, diesem Verbot zuzustimmen, um die Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt zu schützen.
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08.07.2020 - 7 minuten

In seiner Rede betonte der österreichische Nationalratsabgeordnete Nikolaus Prinz die Notwendigkeit der geplanten Änderungen des Futtermittelgesetzes und des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011, um eine verbesserte Überwachung und Informationsaustausch sicherzustellen und so die Futtermittelsicherheit sowie die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten.
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08.07.2020 - 5 minuten

Abgeordnete Cornelia Ecker widerspricht der Behauptung von Abgeordnetem Nikolaus Prinz, dass in Österreich in der konventionellen Landwirtschaft keine Sikkation stattfindet, und betont, dass Glyphosat am Ende der Ernte verwendet wird. Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass sich auch die Sozialdemokratie intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzt.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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